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Kongregation für den Klerus
Allgemeines Direktorium für Katechese

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  • FÜNFTER TEIL DIE KATECHESE IN DER TEILKIRCHE
    • I. KAPITEL Der Dienst der Katechese in der Teilkirche und seine Träger
        • Der Bischof als Erstverantwortlicher für die Katechese in der Teilkirche
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Der Bischof als Erstverantwortlicher für die Katechese in der Teilkirche

222. Das II. Vatikanische Konzil hebt den überaus hohen Stellenwert hervor, den die Verkündigung und Weitergabe des Evangeliums im bischöflichen Amt haben: »Unter den hauptsächlichsten Ämtern der Bischöfe hat die Verkündigung des Evangeliums einen hervorragenden Platz«. (183) Bei der Erfüllung dieser Aufgabe sind die Bischöfe erstens »Glaubensboten«, (184) die Christus neue Jünger zu gewinnen suchen, und zugleich »authentische Lehrer«, (185) die dem ihnen anvertrauten Volk den Glauben vermitteln, der bekannt und gelebt werden soll. Die missionarische Verkündigung und die Katechese stellen im Prophetenamt der Bischöfe zwei eng miteinander verbundene Aspekte dar. Um diese Funktion auszuüben, empfangen die Bischöfe »ein Charisma der Wahrheit«. (186)

Die Bischöfe sind »die für die Katechese zuallererst Verantwortlichen, die eigentlichen Katcheten«. (187) In der Geschichte der Kirche tritt die überaus wichtige Rolle großer und heiliger Bischöfe deutlich hervor, die mit ihren Initiativen und Schriften die blühendste Periode der katechumenalen Institution kennzeichnen. Sie faßten die Katechese als eine der Hauptpflichten ihres Amtes auf. (188)

223. Diese Sorge für das katechetische Wirken wird den Bischof veranlassen, in der Teilkirche »die oberste Leitung der Katechese zu übernehmen«. (189) Dazu gehören u.a. die Aufgaben:

– Seiner Kirche die effektive Priorität einer wirksamen aktiven Katechese zu gewährleisten, »die Menschen, Mittel und Werkzeuge, natürlich auch das notwendige Geld zur Verfügung« hat. (190)

– Die Sorge für die Katechese mit einem direkten Eingreifen in die Weitergabe des Evangeliums an die Gäubigen wahrzunehmen und gleichzeitig über die Echtheit des Glaubensbekenntnisses und die Qualität der Texte und Arbeitsbehelfe zu wachen, die verwendet werden sollen. (191)

– »Eine echte und tiefe Liebe zur Katechese zu wecken und zu pflegen, eine Liebe, die in einer angemessenen und wirksamen Organisation konkrete Gestalt annimmt«, (192) und mit der tiefen Überzeugung von der Wichtigkeit zu wirken, welche die Katechese für das christliche Leben einer Diözese hat.

– Dafür zu sorgen, »daß die Katecheten für ihre Aufgabe gebührend vorbereitet werden; daß sie die Lehre der Kirche gründlich kennenlernen und auch die psychologischen Gesetze und pädagogischen Fächer theoretisch und praktisch erlernen«. (193)

– In der Diözese einen gegliederten und zusammenhängenden katechetischen Gesamtplan festzulegen, der den wirklichen Bedürfnissen der Gläubigen entspricht und in die diözesanen Pastoralpläne entsprechend eingebettet ist. Dieser Plan muß in seinem Ablauf auch mit den Plänen der Bischofskonferenz koordiniert werden.




183) LG 25; vgl. CD 12a; EN 68c.



184) LG 25.



185) Ebd.



186) DV 8.



187) CT 63b.



188) Vgl. CT 12a.



189) CT 63c.



190) CT 63d; vgl. CIC 775 § 1.



191) Vgl. CT 63c; CIC 823 § 1.



192) CT 63d.



193) CD 14b; vgl. CIC 780.






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