Der Bischof als Erstverantwortlicher
für die Katechese in der Teilkirche
222. Das II. Vatikanische
Konzil hebt den überaus hohen Stellenwert hervor, den die
Verkündigung und Weitergabe des Evangeliums im bischöflichen Amt
haben: »Unter den hauptsächlichsten Ämtern der Bischöfe hat die
Verkündigung des Evangeliums einen hervorragenden Platz«. (183)
Bei der Erfüllung dieser Aufgabe sind die Bischöfe erstens
»Glaubensboten«, (184) die Christus neue Jünger zu gewinnen
suchen, und zugleich »authentische Lehrer«, (185) die dem ihnen
anvertrauten Volk den Glauben vermitteln, der bekannt und gelebt werden soll.
Die missionarische Verkündigung und die Katechese stellen im Prophetenamt
der Bischöfe zwei eng miteinander verbundene Aspekte dar. Um diese
Funktion auszuüben, empfangen die Bischöfe »ein Charisma der
Wahrheit«. (186)
Die Bischöfe sind »die für die
Katechese zuallererst Verantwortlichen, die eigentlichen Katcheten«.
(187) In der Geschichte der Kirche tritt die überaus wichtige
Rolle großer und heiliger Bischöfe deutlich hervor, die mit ihren
Initiativen und Schriften die blühendste Periode der katechumenalen
Institution kennzeichnen. Sie faßten die Katechese als eine der
Hauptpflichten ihres Amtes auf. (188)
223. Diese Sorge für das
katechetische Wirken wird den Bischof veranlassen, in der Teilkirche »die
oberste Leitung der Katechese zu übernehmen«. (189) Dazu
gehören u.a. die Aufgaben:
– Seiner Kirche die effektive
Priorität einer wirksamen aktiven Katechese zu gewährleisten,
»die Menschen, Mittel und Werkzeuge, natürlich auch das notwendige Geld
zur Verfügung« hat. (190)
– Die Sorge für die Katechese mit einem
direkten Eingreifen in die Weitergabe des Evangeliums an die
Gäubigen wahrzunehmen und gleichzeitig über die Echtheit des
Glaubensbekenntnisses und die Qualität der Texte und Arbeitsbehelfe zu
wachen, die verwendet werden sollen. (191)
– »Eine echte und tiefe Liebe zur
Katechese zu wecken und zu pflegen, eine Liebe, die in einer angemessenen
und wirksamen Organisation konkrete Gestalt annimmt«, (192) und mit der
tiefen Überzeugung von der Wichtigkeit zu wirken, welche die Katechese
für das christliche Leben einer Diözese hat.
– Dafür zu sorgen, »daß die
Katecheten für ihre Aufgabe gebührend vorbereitet werden; daß
sie die Lehre der Kirche gründlich kennenlernen und auch die
psychologischen Gesetze und pädagogischen Fächer theoretisch und
praktisch erlernen«. (193)
– In der Diözese einen gegliederten
und zusammenhängenden katechetischen Gesamtplan festzulegen, der den
wirklichen Bedürfnissen der Gläubigen entspricht und in die
diözesanen Pastoralpläne entsprechend eingebettet ist. Dieser Plan
muß in seinem Ablauf auch mit den Plänen der Bischofskonferenz
koordiniert werden.
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