Die Eltern, erste Glaubenserzieher
ihrer Kinder
(202)
226. Das Zeugnis eines
christlichen Lebens, das die Eltern im Schoß der Familie geben, erreicht,
in Zärtlichkeit und mütterlichen und väterlichen Respekt
gehüllt, die Kinder. Diese gewahren auf diese Weise und erleben freudig
die durch die Eltern bekundete Nähe Gottes und Jesu, so daß diese
erste christliche Erfahrung oftmals eine entscheidende Spur
hinterläßt, die während des ganzen Lebens andauert. Dieses
religiöse Erwachen des Kindes im Familienkreis hat einen »unersetzlichen«
(203) Charakter.
Diese erste Initiation festigt sich, wenn
anläßlich gewisser Familienereignisse oder Feste »der christliche
oder religiöse Sinn dieser Ereignisse sorgfältig erklärt wird«.
(204) Diese Initiation vertieft sich noch mehr, wenn die Eltern die
methodischere Katechese, die ihre größeren Kinder in der
christlichen Gemeinschaft erhalten, aufgreifen und ihnen helfen, sie zu
verinnerlichen und sich zu eigen zu machen. »Die Familienkatechese geht daher
jeder anderen Form der Katechese voraus, begleitet und bereichert
sie«.(205)
227. Die Eltern empfangen im
Sakrament der Ehe die Gnade und die Verantwortung für die christliche
Erziehung ihrer Kinder, (206) denen sie die menschlichen und
religiösen Werte bezeugen und weitergeben. Dieses zugleich menschliche und
religiöse erzieherische Wirken ist ein »echtes und wirkliches Amt«,
(207) durch das das Evangelium weitergegeben wird und so sehr ausstrahlt,
daß das Leben der Familie selbst zum Glaubensweg und zur christlichen
Lebensschule wird. Wenn die Kinder heranwachsen, kommt es zum gegenseitigen
Austausch, und »bei einem derartigen Gespräch ist jeder ein Empfangender
und Gebender zugleich«.(208)
Darum muß die christliche Gemeinde den
Eltern ganz besondere Aufmerksamkeit schenken. Durch persönliche Kontakte,
Begegnungen, Kurse und auch durch eine an die Eltern gerichtete
Erwachsenenkatechese muß ihnen geholfen werden, die — heute besonders heikle
— Aufgabe auf sich zu nehmen, ihre Kinder im Glauben zu erziehen. Das ist noch
dringender an den Orten, wo die staatliche Gesetzgebung eine freie Erziehung im
Glauben nicht gestattet oder erschwert. (209) In diesen Fällen ist
die »Hauskirche« (210) praktisch der einzige Bereich, wo die Kinder und
die Jugendlichen eine echte Katechese erhalten können.
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