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Kongregation für den Klerus
Allgemeines Direktorium für Katechese

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  • FÜNFTER TEIL DIE KATECHESE IN DER TEILKIRCHE
    • IV. KAPITEL Die Organisation der katechetischen Pastoral in der Teilkirche
      • Organisation und Ausübung der Verantwortlichkeiten
        • Der diözesane katechetische Dienst
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IV. KAPITEL

Die Organisation der katechetischen Pastoral
in der Teilkirche

Organisation und Ausübung der Verantwortlichkeiten

Der diözesane katechetische Dienst

265. Die Organisation der katechetischen Pastoral hat den Bischof und die Diözese zum Bezugspunkt. Das diözesane katechetische Amt (Officium Catechisticum) ist »das Instrument, durch das der Bischof, als Haupt der Gemeinschaft und Hüter der Lehre, die gesamte Tätigkeit der Katechese in der Diözese lenkt und leitet«. (323)

266. Die Hauptaufgaben des diözesanen katechetischen Amtes sind:

a) Zu analysieren, wie es mit der Glaubenserziehung in der Diözese steht. (324) In dieser Analyse sollten u.a. die realen Bedürfnisse der Diözese in bezug auf die katechetische Praxis festgestellt werden.

b) Ein Aktionsprogramm auszuarbeiten, (325) das klare Ziele angibt, Anleitungen vorlegt und auf konkrete Tätigkeiten hinweist.

c) Die Katecheten zu fördern und auszubilden. Dazu sollen die Zentren errichtet werden, die man als die zweckmäßigsten erachtet. (326)

d) Die für die katechetische Arbeit nötigen Hilfsmittel zu erstellen oder die Pfarreien und Katecheten wenigstens darauf hinzuweisen: Katechismen, Direktorien, Programme für die verschiedenen Altersstufen, Leitfäden für die Katecheten, Material für die Glaubensschüler, audiovisuelle Medien... (327)

e) Die diözesanen katechetischen Einrichtungen im eigentlichen Sinn (Taufkatechumenat, Pfarrkatechese, Gruppe von Verantwortlichen für die Katechese) anzuregen und zu fördern, »die gewissermaßen die Grundzellen der katechetischen Arbeit sind«. (328)

f) Vor allem für die Verbesserung der personalen und materiellen Mittel sowohl auf diözesaner wie auf Pfarrei- und Dekanatsebene zu sorgen. (329)

267. Zur Erfüllung dieser Aufgaben muß das katechetische Amt »eine Gruppe von Personen umfassen, die mit besonderer Zuständigkeit ausgerüstet sein sollen. Der Umfang und die Vielfältigkeit der Fragen, die zu behandeln sind, erfordern, daß die Verantwortlichkeiten auf mehrere wirklich sachverständige Personen zu verteilen sind«. (330) Zweckentsprechend sollte dieses Diözesanamt für gewöhnlich aus Priestern, Ordensleuten und Laien bestehen.

Die Katechese ist im Leben einer Teilkirche eine so grundlegende Tätigkeit, daß »keine Diözese ein eigenes katechetisches Amt entbehren kann«. (331)




323) DCG (1971) 126. Das diözesane Sekretariat (officium catechisticum) wurde in allen Diözesen eingerichtet durch das Dekret Provido sane: vgl. Hl. Konzilskongregation, Dekret Provido sane (12. Dezember 1935): AAS 27 (1935), S. 151; vgl. auch CIC 775 § 1.



324) DCG (1971) 100. Vgl. auch die Anregungen in der »Einführenden Darlegung« und das, was weiter unten in dem Kapitel über die »Analyse der Situationen und Erfordernisse« gesagt wird.



325) Vgl. DCG (1971) 103. Vgl. das Kapitel »Aktionsprogramm und katechetische Anleitungen«.



326) Vgl. DCG (1971) 108-109. Vgl. im V. Teil, Kap. 2: »Die Pastoral der Katecheten in der Teilkirche« und »Katechetenschulen und höhere Zentren für Katechese-Experten«.



327) Vgl. DCG (1971) 116-124.



328) DCG (1971) 126.



329) Vgl. CT 63. Papst Johannes Paul II. empfiehlt auch, der Katechese »in einer angemessenen und wirksamen Organisation... Menschen, Mittel und Werkzeuge, natürlich auch das notwendige Geld« zur Verfügung zu stellen (ebd.).



330) DCG (1971) 126.



331) Ebd.






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