Der
Dienst der Bischofskonferenz
269.
»Bei der Bischofskonferenz kann ein katechetisches Amt eingerichtet werden,
dessen vornehmliche Aufgabe es ist, den einzelnen Diözesen in Fragen der
Katechese Hilfe zu leisten«. (333)
Diese vom Codex des kanonischen Rechtes
vorgesehene Möglichkeit ist bei den meisten Bischofskonferenzen bereits
Realität. Das katechetische Amt oder das nationale Katechesezentrum der
Bischofskonferenz hat eine doppelte Funktion:(334)
– Es dient den katechetischen
Bedürfnissen, die alle Diözesen des Territoriums betreffen. Es
kümmert sich um Publikationen von nationaler Tragweite, um nationale
Katechese-Kongresse, um Beziehungen zu den Massenmedien und ganz allgemein um
alle die Arbeiten und Aufgaben, die über die Möglichkeiten einer
Diözese oder Region hinausgehen.
– Es dient den Diözesen und den
Regionen, um die katechetischen Informationen und Vorhaben zu verbreiten, um
das katechetische Wirken zu koordinieren und jenen Diözesen, die
katechetisch weniger gut ausgerüstet sind, zu helfen.
Wenn der betreffende Episkopat es für
angebracht hält, liegt auch die Koordination seiner eigenen Tätigkeit
mit der anderer nationaler Ämter des Episkopats und anderer katechetischer
Institutionen in der Zuständigkeit des katechetischen Amtes oder
nationalen Zentrums; dasselbe gilt für die Zusammenarbeit mit dem
katechetischen Wirken auf internationaler Ebene. All das muß immer als
Hilfsorgan für die Bischöfe der Bischofskonferenz gesehen werden.
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