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Kongregation für den Klerus
Allgemeines Direktorium für Katechese

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  • FÜNFTER TEIL DIE KATECHESE IN DER TEILKIRCHE
    • IV. KAPITEL Die Organisation der katechetischen Pastoral in der Teilkirche
      • Einige besondere Aufgaben des katechetischen Dienstes
        • Die Ausarbeitung örtlicher Katechismen: unmittelbare Verantwortlichkeit des bischöflichen Dienstes
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Die Ausarbeitung örtlicher Katechismen: unmittelbare Verantwortlichkeit des bischöflichen Dienstes

284. Das hervorragendste aller Lehrinstrumente für die Katechese sind die Katechismen. (363) Ihre Wichtigkeit ergibt sich daraus, daß die Botschaft, die sie übermitteln, von den Hirten der Kirche als authentisch und richtig anerkannt wird.

Während die katechetische Tätigkeit als ganze stets vom Bischof abhängen soll, ist die Veröffentlichung von Katechismen eine Verantwortlichkeit, die den bischöflichen Dienst sehr direkt betrifft. Die nationalen, regionalen oder diözesanen Katechismen, die unter Mitarbeit der in der Katechese tätigen Personen erstellt werden, stehen unter der letzten Verantwortung der Bischöfe, die in den Teilkirchen die Katecheten schlechthin sind.

Bei der Abfassung eines Katechismus muß man sich vor allem an folgende zwei Richtlinien halten:

a) Volle Übereinstimmung mit dem Katechismus der Katholischen Kirche, der »sicherer und authentischer Bezugstext... für die Ausarbeitung der örtlichen Katechismen« (364) ist.

b) Aufmerksame Beachtung der Normen und Richtlinien für die Darlegung der evangelischen Botschaft, die das Allgemeine Katechetische Direktorium bietet, das ebenfalls »maßgeblicher Bezugspunkt« (365) für die Katechese ist.

285. Die »vorherige Approbation durch den Heiligen Stuhl« (366) — die für die von den Bischofskonferenzen herausgegebenen Katechismen verlangt wird — ist in dem Sinn zu verstehen, daß die Katechismen Dokumente sind, durch welche die Gesamtkirche in den verschiedenen sozio-kulturellen Räumen, in die sie gesandt ist, das Evangelium verkündet und weitergibt und »die Teilkirchen hervorbringt, indem sie in ihnen in Erscheinung tritt«. (367) Die Approbation eines Katechismus ist die faktische Anerkennung, daß er ein für eine bestimmte Situation und Kultur bestimmter Text der Gesamtkirche ist.




363) Die Frage der örtlichen Katechismen wurde im II. Teil, Kap. 2 behandelt: »Die Katechismen in der Ortskirche«. Hier werden bloß einige Richtlinien zu deren Ausarbeitung vorgelegt. Mit der Benennung »örtliche Katechismen« bezieht sich das vorliegende Dokument auf die von den Teilkirchen oder den Bischofskonferenzen vorgelegten Katechismen.



364) FD 4c.



365) CT 50.



366) DCG (1971) 119, 134; CIC 775 § 2; PB 94.



367) Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Communionis notio, Nr. 9: aaO. 843.






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