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Kongregation für den Klerus
Allgemeines Direktorium für Katechese

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  • EINFÜHRENDE DARLEGUNG Die Verkündigung des Evangeliums in der Welt von heute
        • Die Menschenrechte
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Die Menschenrechte

18. Bei der Analyse des Saatfeldes der Welt ist die Kirche sehr sensibel für alles, was die Würde der menschlichen Person verletzt. Sie weiß, daß dieser Würde die Menschenrechte entspringen,(20), 270-273) wird auf die haupstächlichen »Pflichten des Menschen« hingewiesen. Die Katechese muß beiden Aspekten die nötige Aufmerksamkeit schenken.] die beständiger Gegenstand der Sorge und des Einsatzes der Christen sind. Deswegen erfaßt ihr Blick nicht nur die wirtschaftlichen und sozialen,(21) sondern vor allem die kulturellen und religiösen Indikatoren. Was sie anstrebt, ist die gesamtheitliche Entwicklung der Menschen und Völker.(22)

Die Kirche gewahrt mit Freude, daß »nunmehr das Bewußtsein von der Würde des Menschen wie ein befreiender Strom alle Völker durchzieht und durchdringt«.(23) Dieses Bewußtsein äußert sich in der lebhaften Sorge für die Respektierung der Menschenrechte und in der entschiedensten Zurückweisung ihrer Verletzungen. Besonders eingefordert werden das Recht auf Leben, auf Arbeit, auf Bildung, auf Gründung einer Familie, auf Teilnahme am öffentlichen Leben, auf Religionsfreiheit.

19. Manchenorts jedoch werden in offensichtlichem Widerspruch zum Gespür für die Würde des Menschen die Menschenrechte klar verletzt.(24) Auf diese Weise kommt es zu anderen Armutsformen, die nicht auf der materiellen Ebene liegen: zu einer kulturellen und religiösen Armut, welche die kirchliche Gemeinschaft ebenfalls mit Besorgnis erfüllt. Denn die Verweigerung oder Beschränkung der Menschenrechte läßt den Menschen und die Völker genauso oder noch mehr verarmen als die Entbehrung materieller Güter.(25)

Auf diesem weiten Feld der Menschenrechte hat das evangelisierende Wirken der Kirche eine unverzichtbare Aufgabe: die unverletzliche Würde jeder menschlichen Person entdecken zu lassen. Dies ist »in einem gewissen Sinn die zentrale und alle anderen einschließende Aufgabe im Rahmen des Dienstes an der Menschheitsfamilie, zu dem die Kirche und in ihr die Laien berufen sind«.(26) Die Katechese muß sie auf diese Aufgabe vorbereiten.




20) Johannes XXIII., Enzyklika Pacem in terris (11. April 1963), 927: AAS 55 (1963), S. 261-270. Hier werden die für die Kirche grundlegendsten Menschenrechte genannt. In Nr. 28-34 (AAS 55 [1963])



21) Vgl. SRS 15a.



22) Vgl. PP 14; CA 29.



23) ChL 5d; vgl. SRS 26b; VS 31c.



24) Vgl. ChL 5a; SYN 1985, II, D, 1.



25) Vgl. SRS 15; KKK 2444; CA 57b.



26) ChL 37a; vgl. CA 47c.






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