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Kongregation für den Klerus
Allgemeines Direktorium für Katechese

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  • ERSTER TEIL DIE KATECHESE IN DER EVANGELISIERENDEN SENDUNG DER KIRCHE
    • I. KAPITEL Die Offenbarung und ihre Weitergabe durch die Evangelisierung
        • Der Vorgang ständiger Bekehrung
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Der Vorgang ständiger Bekehrung

56. Der Glaube ist eine Gabe, die dazu bestimmt ist, im Herzen der Glaubenden zu wachsen. (156) Die Bindung an Jesus Christus leitet nämlich einen Prozeß ständiger Umkehr ein, der das ganze Leben andauert: (157) Wer zum Glauben hinzutritt, ist wie ein Kindlein, das eben zur Welt gekommen ist (158) und nach und nach zu einem Erwachsenen heranwachsen wird, der »zum vollkommenen Menschen werden«, (159) zur Fülle Christi heranreifen möchte.

Im Glaubens- und Bekehrungsprozeß lassen sich vom theologischen Standpunkt aus verschiedene wichtige Momente hervorheben:

a) Das Interesse für das Evangelium. Der erste Moment ist der, wo im Herzen des Nichtglaubenden, des Gleichgültigen oder des Angehörigen einer andern Religion als Folge der Erstverkündigung ein Interesse für das Evangelium entsteht, ohne daß noch ein fester Entschluß vorhanden ist. Diese erste Hinbewegung des menschlichen Geistes zum Glauben, die schon Frucht der Gnade ist, wird verschieden bezeichnet: als »Hingezogenwerden zum Glauben«, (160) »Vorbereitung auf das Evangelium«, (161) Neigung zum Glauben, »Suche nach religiösen Werten«. (162) Die Kirche nennt Personen, die von dieser Unruhe beseelt sind, »Sympathisanten«.(163)

b) Die Bekehrung. Dieses erste Interesse für das Evangelium benötigt eine Zeit der Suche, (164) um zu einer festen Entscheidung zu werden. Der Entschluß zum Glauben muß erwogen werden und reifen. Diese durch den Heiligen Geist und die Verkündigung des Kerygmas angeregte Suche bereitet auf die Bekehrung vor, die — sicher — »anfanghaft« (165) ist, aber schon die Bindung an Jesus Christus und den Willen mit sich bringt, in seiner Nachfolge zu leben. Diese »Grundoption« legt den Grund zum ganzen christlichen Leben des Jüngers des Herrn. (166)

c) Das Glaubensbekenntnis. Die Hingabe an Jesus Christus erzeugt in den Glaubenden das Verlangen, ihn tiefer kennenzulernen und sich mit ihm zu identifizieren. Die Katechese führt sie in die Kenntnis des Glaubens und in das Einüben des christlichen Lebens ein; sie begünstigt einen geistlichen Weg, der »einen fortschreitenden Wandel des Empfindens und Verhaltens« (167) hervorruft in Entsagungen und Kämpfen, aber auch in Freuden, die Gott maßlos gewährt. Der Jünger Jesu Christi ist dann imstande, ein lebendiges, ausdrückliches und wirksames Glaubensbekenntnis abzulegen. (168)

d) Der Weg zur Vollkommenheit. Diese grundlegende Reife, aus der das Glaubensbekenntnis hervorgeht, ist im ständigen Bekehrungsprozeß nicht der Endpunkt. Das Glaubensbekenntnis bei der Taufe legt den Grund zu einem geistlichen Gebäude, das bestimmt ist ausgebaut zu werden. Stets vom Geist angetrieben, von den Sakramenten, dem Gebet und der Ausübung der Nächstenliebe genährt und von den vielfältigen Formen ständiger Glaubenserziehung unterstützt, sucht der Getaufte sich das Verlangen Christi zu eigen zu machen: »Ihr sollt vollkommen sein, wie es auch euer himmlischer Vater ist«. (169) Es ist der Ruf zur Fülle, der sich an jeden Getauften richtet.

57. Der Dienst am Wort steht im Dienst dieses Vorgangs der vollen Bekehrung. Die Erstverkündigung hat zum Glauben zu rufen; die Katechese hat der Bekehrung ein Fundament und dem christlichen Leben eine Grundstruktur zu geben; die ständige Erziehung zum Glauben, vorzüglich die Homilie, hat die ständige Nahrung zu sein, die jeder erwachsene Organismus zum Leben braucht. (170)




156) CT 20a: »Es geht tatsächlich darum, auf der Ebene des Bewußtseins und im Leben den Samen des Glaubens zum Wachsen zu bringen, den der Heilige Geist bei der Erstverkündigung gesät hat«.



157) Vgl. RM 46b.



158) Vgl. 1 Petr 2,2; Hebr5,13.



159) Eph 4,13.



160) OICA 12.



161) Vgl. Eusebius von Cäsarea, Praeparatio evangelica, I, 1: SCh 206, 6; LG 16; AG 3a.



162) ChL 4c.



163) OICA 12 u. 111.



164) Vgl. OICA 6 u. 7.



165) AG 13b.



166) Vgl. AG 13; EN 10; RM 46; VS 66; OICA 10.



167) AG 13b.



168) Vgl. SYN 1977 8b; KKK 187-189.



169) Mt 5,48; vgl. LG 11c, 40b, 42e.



170) Vgl. DV 24; EN 45.






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