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Immanuel Kant
Kritik der reinen Vernunft (1781)
IntraText CT - Text
I. Transzendentale Elementarlehre
Zweiter Teil Die transzendentale Logik
Zweite Abteilung Die transzendentale Dialektik
Zweites Buch Von den dialektischen Schlüssen der reinen Vernunft
Zweites Hauptstück Die Antinomie der reinen Vernunft
Neunter Abschnitt Von dem empirischen Gebrauche des regulativen Prinzips der Vernunft, in Ansehung aller kosmologischen Ideen
Möglichkeit der Kausalität durch Freiheit, in Vereinigung mit dem allgemeinen Gesetze der Naturnotwendigkeit
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Möglichkeit
der
Kausalität
durch
Freiheit
,
in
Vereinigung
mit dem
allgemeinen
Gesetze
der
Naturnotwendigkeit
Ich
nenne
dasjenige
an einem
Gegenstande
der
Sinne
, was selbst nicht
Erscheinung
ist,
intelligibel
. Wenn
demnach
dasjenige
, was in der
Sinnenwelt
als
Erscheinung
angesehen
werden
muß
, an sich selbst auch ein
Vermögen
hat,
welches
kein
Gegenstand
der
sinnlichen
Anschauung
ist,
wodurch
es aber doch die
Ursache
von
Erscheinungen
sein
kann: so kann man die
Kausalität
dieses
Wesens
auf zwei
Seiten
betrachten
, als
intelligibel
nach ihrer
Handlung
, als eines
Dinges
an sich selbst, und als
sensibel
, nach den
Wirkungen
derselben
, als einer
Erscheinung
in der
Sinnenwelt
. Wir
würden
uns
demnach
von dem
Vermögen
eines
solchen
Subjekts
einen
empirischen
,
imgleichen
auch einen
intellektuellen
Begriff
seiner
Kausalität
machen
,
welche
bei einer und
derselben
Wirkung
zusammen
stattfinden
. Eine solche
doppelte
Seite
, das
Vermögen
eines
Gegenstandes
der
Sinne
sich zu
denken
,
widerspricht
keinem
von den
Begriffen
, die wir uns von
Erscheinungen
und von einer
möglichen
Erfahrung
zu
machen
haben.
Denn
,
da
diesen, weil sie an sich keine
Dinge
sind, ein
transzendentaler
Gegenstand
zum
Grunde
liegen
muß
, der sie als
bloße
Vorstellungen
bestimmt
, so
hindert
nichts, daß wir diesem
transzendentalen
Gegenstande
,
außer
der
Eigenschaft
,
dadurch
er
erscheint
, nicht auch eine
Kausalität
beilegen
sollten
, die nicht
Erscheinung
ist, obgleich ihre
Wirkung
dennoch
in der
Erscheinung
angetroffen
wird. Es
muß
aber eine jede
wirkende
Ursache
einen
Charakter
haben,
d.i.
ein
Gesetz
ihrer
Kausalität
, ohne
welches
sie
gar
nicht
Ursache
sein
würde
. Und
da
würden
wir an einem
Subjekte
der
Sinnenwelt
erstlich
einen
empirischen
Charakter
haben,
wodurch
seine
Handlungen
, als
Erscheinungen
, durch und durch mit
anderen
Erscheinungen
nach
beständigen
Naturgesetzen
im
Zusammenhange
ständen
, und von ihnen, als ihren
Bedingungen
,
abgeleitet
werden
könnten
, und also, mit diesen in
Verbindung
,
Glieder
einer
einzigen
Reihe
der
Naturordnung
ausmachten
.
Zweitens
würde
man
ihm
noch einen
intelligiblen
Charakter
einräumen
müssen
,
dadurch
es zwar die
Ursache
jener
Handlungen
als
Erscheinungen
ist, der aber selbst unter
keinen
Bedingungen
der
Sinnlichkeit
steht
, und selbst nicht
Erscheinung
ist. Man
könnte
auch den
ersteren
den
Charakter
eines
solchen
Dinges
in der
Erscheinung
, den
zweiten
den
Charakter
des
Dinges
an sich selbst
nennen
.
Dieses
handelnde
Subjekt
würde
nun, nach seinem
intelligiblen
Charakter
, unter
keinen
Zeitbedingungen
stehen
,
denn
die
Zeit
ist nur die
Bedingung
der
Erscheinungen
, nicht aber der
Dinge
an sich selbst. In
ihm
würde
keine
Handlung
entstehen
, oder
vergehen
,
mithin
würde
es auch nicht dem
Gesetze
aller
Zeitbestimmung
, alles
Veränderlichen
,
unterworfen
sein
: daß alles, was
geschieht
, in den
Erscheinungen
(des
vorigen
Zustandes
) seine
Ursache
antreffe
. Mit einem
Worte
, die
Kausalität
desselben
,
sofern
sie
intellektuell
ist,
stände
gar
nicht in der
Reihe
empirischer
Bedingungen
,
welche
die
Begebenheit
in der
Sinnenwelt
notwendig
machen
. Dieser
intelligible
Charakter
könnte
zwar
niemals
unmittelbar
gekannt
werden, weil wir nichts
wahrnehmen
können
, als
sofern
es
erscheint
, aber er
würde
doch den
empirischen
Charakter
gemäß
gedacht
werden
müssen
, so wie wir
überhaupt
einen
transzendentalen
Gegenstand
den
Erscheinungen
in
Gedanken
zum
Grunde
legen
müssen
, ob wir zwar von
ihm
, was er an sich selbst
sei
, nichts
wissen
.
Nach seinem
empirischen
Charakter
würde
also dieses
Subjekt
, als
Erscheinung
,
allen
Gesetzen
der
Bestimmung
nach, der
Kausalverbindung
unterworfen
sein
, und es
wäre
sofern
nichts, als ein
Teil
der
Sinnenwelt
, dessen
Wirkungen
, so wie jede
andere
Erscheinung
, aus der
Natur
unausbleiblich
abflossen
. So wie
äußere
Erscheinungen
in
dasselbe
einflössen
, wie
sein
empirischer
Charakter
,
d.i.
das
Gesetz
seiner
Kausalität
, durch
Erfahrung
erkannt
wäre
,
müßten
sich alle seine
Handlungen
nach
Naturgesetzen
erklären
lassen
, und alle
Requisite
zu einer
vollkommenen
und
notwendigen
Bestimmung
derselben
müßten
in einer
möglichen
Erfahrung
angetroffen
werden.
Nach dem
intelligiblen
Charakter
desselben
aber (ob wir zwar davon nichts als
bloß
den
allgemeinen
Begriff
desselben
haben
können
)
würde
dasselbe
Subjekt
dennoch
von allem
Einflusse
der
Sinnlichkeit
und
Bestimmung
durch
Erscheinungen
freigesprochen
werden
müssen
, und,
da
in
ihm
,
sofern
es
Noumenon
ist, nichts
geschieht
, keine
Veränderung
,
welche
dynamische
Zeitbestimmung
erheischt
,
mithin
keine
Verknüpfung
mit
Erscheinungen
als
Ursachen
angetroffen
wird, so
würde
dieses
tätige
Wesen
, so
fern
in seinen
Handlungen
von aller
Naturnotwendigkeit
, als die
lediglich
in der
Sinnenwelt
angetroffen
wird,
unabhängig
und
frei
sein
. Man
würde
von
ihm
ganz
richtig
sagen
, daß es seine
Wirkungen
in der
Sinnenwelt
von selbst
anfange
, ohne daß die
Handlung
in
ihm
selbst
anfängt
; und dieses
würde
gültig
sein
, ohne daß die
Wirkungen
in der
Sinnenwelt
darum von selbst
anfangen
dürfen
, weil sie in
derselben
jederzeit
durch
empirische
Bedingungen
in der
vorigen
Zeit
, aber doch nur
vermittelst
des
empirischen
Charakters
(der
bloß
die
Erscheinung
des
intelligiblen
ist),
vorher
bestimmt
sein
und nur als eine
Fortsetzung
der
Reihe
der
Naturursachen
möglich
sind. So
würde
denn
Freiheit
und
Natur
, jedes in seiner
vollständigen
Bedeutung
, bei
eben
denselben
Handlungen
, nachdem man sie mit ihrer
intelligiblen
oder
sensiblen
Ursache
vergleicht
,
zugleich
und ohne
allen
Widerstreit
angetroffen
werden.
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