Abschnitt, Teil, Kapitel, Absatz
1 1, 5 | Heeresfolge leisten, die städtischen so wie die ländischen, zu
2 1, 5 | Räte und Höflinge sind, die städtischen so wie die ländischen, hochmögende
3 1, 5 | hochmögende Priester sind, die städtischen so wie die ländischen, begüterte
4 1, 5 | begüterte Bürger sind, die städtischen so wie die ländischen, die
5 1, 5 | im Lande des Königs, die städtischen so wie die ländischen, die
6 1, 5 | im Lande des Königs, die städtischen so wie die ländischen, die
7 1, 5 | hochmögenden Priester, die städtischen so wie die ländischen, die
8 1, 5 | die begüterten Bürger, die städtischen so wie die ländischen, die
9 1, 5 | seiner Heeresfolge, die städtischen so wie die ländischen, und
10 1, 5 | Fürsten der Gefolgschaft, die städtischen so wie die ländischen, und
11 1, 5 | die Räte und Höflinge, die städtischen so wie die ländischen, die
12 1, 5 | hochmögenden Priester, die städtischen so wie die ländischen, die
13 1, 5 | die begüterten Bürger, die städtischen so wie die ländischen, und
14 1, 5 | Fürsten der Gefolgschaft, die städtischen so wie die ländischen, die
15 1, 5 | die Räte und Höflinge, die städtischen so wie die ländischen, die
16 1, 5 | hochmögenden Priester, die städtischen so wie die ländischen, die
17 1, 5 | die begüterten Bürger, die städtischen, so wie die ländischen,
18 1, 5 | Fürsten der Gefolgschaft, die städtischen so wie die ländischen, Gaben
19 1, 5 | die Räte und Höflinge, die städtischen so wie die ländischen, Gaben
20 1, 5 | hochmögenden Priester, die städtischen so wie die ländischen, Gaben
21 1, 5 | die begüterten Bürger, die städtischen so wie die ländischen, Gaben
22 2, 18 | Priester und Hausväter, der städtischen so wie der ländischen. Da
23 2, 18 | Priester und Hausväter, der städtischen so wie der ländischen. Da
24 3, 26 | Priestern und Bürgern, den städtischen sowie den ländischen, den
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