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1 Einl | ist", den Päpstlichen Rat für die Kultur ins Leben gerufen
2 Einl | gegründeten Päpstlichen Kommission für die Erhaltung des künstlerischen
3 Einl | beschlossen, den Päpstlichen Rat für die Kultur und den Päpstlichen
4 Einl | und den Päpstlichen Rat für den Dialog mit den Nichtglaubenden
5 Einl | den Namen Päpstlicher Rat für die Kultur tragen und mit
6 Einl | die Päpstliche Kommission für die Erhaltung des künstlerischen
7 Einl | Verbindung unterhalten wird.~Für das neue Organ gelten folgende
8 1 | eine Quelle der Inspiration für die Wissenschaften, die
9 2 | untersucht, geeignete Hilfen für die pastorale Tätigkeit
10 4,I | I. Der Päpstliche Rat für die Kultur wird in zwei
11 4,I | bisherigen Päpstlichen Rates für die Kultur fortsetzen.~Die
12 4,I | bisherigen Päpstlichen Rates für den Dialog mit den Nichtglaubenden
13 4,I | zwei Untersekretäre - einer für jede Abteilung - ernannt
14 4,II | II. Der Päpstliche Rat für die Kultur verfolgt und
15 4,II | Aufbau befindlichen Akademie für Sozialwissenschaften.~
16 4,III| Die Päpstliche Kommission für die Erhaltung des künstlerischen
17 4,III| Namen Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche
18 4,III| nicht mehr der Kongregation für den Klerus angeschlossen,
19 4,III| Mitglied des Päpstlichen Rates für die Kultur - sein. Sie soll
20 4,III| befassen, den Päpstlichen Rat für die Kultur konsultieren.~
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