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| Ioannes Paulus PP. II Inde a Pontificatus IntraText CT - Text |
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III. Die Päpstliche Kommission für die Erhaltung des künstlerischen und geschichtlichen Erbes der Kirche wird von nun an den Namen Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche tragen. Sie wird ihre Kompetenzen, die in den Artikeln 100, 101, 102 und 103 meiner Apostolischen Konstitution Pastor Bonus festgelegt sind, weiterhin beibehalten, jedoch nicht mehr der Kongregation für den Klerus angeschlossen, sondern ein selbständiges Organ mit einem Präsidenten - einem Mitglied des Päpstlichen Rates für die Kultur - sein. Sie soll regelmäßige Kontakte mit diesem Rat unterhalten, um eine übereinstimmende Zielsetzung und eine fruchtbare wechselseitige Zusammenarbeit zu gewährleisten. Auch wird sie hinsichtlich der Akademien, die sich mit den Kulturgütern der Kirche befassen, den Päpstlichen Rat für die Kultur konsultieren.Ich bestimme, daß alles im vorliegenden Motu proprio Festgelegte volle und bleibende Gültigkeit habe, ungeachtet aller wenn auch noch so beachtenswerter gegenseitiger Anordnungen. Gegeben zu Rom, bei St. Peter, am 25. März 1993, im 15. Jahr meines Pontifikats. IOANNES PAULUS PP. II
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