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Ioannes Paulus PP. II
Evangelium vitae

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»Meine Brüder, was nützt es, wenn einer sagt, er habe Glauben, aber es fehlen die Werke?« (Jak 2, 14): dem Evangelium vom Leben dienen

87. Kraft der Teilhabe an der königlichen Sendung Christi müssen sich die Unterstützung und Förderung des menschlichen Lebens durch den Dienst der Nächstenliebe verwirklichen, der im persönlichen Zeugnis, in den verschiedenen Formen des freiwilligen Einsatzes, im sozialen Handeln und im politischen Engagement zum Ausdruck kommt. Das ist zur Stunde eine besonders dringende Forderung, da sich die »Kultur des Todes« so mächtig der »Kultur des Lebens« widersetzt und bisweilen die Oberhand zu gewinnen scheint. Davor liegt jedoch noch eine Forderung, die aus dem Glauben entsteht, »der in der Liebe wirksam ist« (Gal 5, 6), wie uns der Jakobusbrief ermahnt: »Meine Brüder, was nützt es, wenn einer sagt, er habe Glauben, aber es fehlen die Werke? Kann etwa der Glaube ihn retten? Wenn ein Bruder oder eine Schwester ohne Kleidung ist und ohne das tägliche Brot, und einer von euch zu ihnen sagt: Geht in Frieden, wärmt und sättigt euch!, ihr gebt ihnen aber nicht, was sie zum Leben brauchen — was nützt das? So ist auch der Glaube für sich allein tot, wenn er nicht Werke vorzuweisen hat« (2, 14-17).

Beim Dienst der Nächstenliebe muß uns eine Haltung beseelen und kennzeichnen: wir müssen uns des anderen als Person annehmen, die von Gott unserer Verantwortung anvertraut worden ist. Als Jünger Jesu sind wir berufen, uns zum Nächsten jedes Menschen zu machen (vgl. Lk 10, 29-37) und dabei dem Ärmsten, Einsamsten und Bedürftigsten besonderen Vorzug zu gewähren. Dadurch, daß wir dem Hungernden, dem Dürstenden, dem Fremden, dem Nackten, dem Kranken, dem Gefangenen — wie auch dem ungeborenen Kind, dem alten Menschen in seinem Leiden oder unmittelbar vor seinem Tod — helfen, dürfen wir Jesus dienen, wie Er selber gesagt hat: »Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan« (Mt 25, 40). Daher müssen wir uns von dem immer noch aktuellen Wort des hl. Johannes Chrysostomus angesprochen und beurteilt fühlen: »Willst du dem Leib Christi Ehre erweisen? Vernachlässige ihn nicht, wenn er nackt ist. Ehre ihn nicht hier im Tempel mit Seidenstoffen, um ihn dann draußen, wo er unter Kälte und Nacktheit leidet, unbeachtet zu lassen«. 1

Der Dienst der Liebe gegenüber dem Leben muß zutiefst einheitlich sein: er darf keine Einseitigkeiten und Diskriminierungen dulden, denn das menschliche Leben ist in jeder Phase und in jeder Situation heilig und unverletzlich; es ist ein unteilbares Gut. Es geht also darum, sich des ganzen Lebens und des Lebens aller »anzunehmen«. Ja, noch tiefgründiger: es gilt, bis an die eigentlichen Wurzeln des Lebens und der Liebe zu gehen.

Ausgehend von einer tiefen Liebe zu jedem Mann und jeder Frau hat sich im Laufe der Jahrhunderte eine außergewöhnliche Geschichte der Liebe entwickelt, die in das kirchliche und staatliche Leben zahlreiche Strukturen für den Dienst am Leben eingeführt hat, die bei jedem unvoreingenommenen Beobachter Bewunderung hervorrufen. Es ist eine Geschichte, die mit erneuertem Verantwortungsgefühl jede christliche Gemeinde durch ein vielfältiges pastorales und soziales Handeln weiterschreiben muß. In diesem Sinne müssen ausreichende und wirksame Formen der Begleitung des werdenden Lebens in die Tat umgesetzt werden, wobei es darum geht, jenen Müttern besonders nahe zu sein, die sich auch ohne Unterstützung durch den Vater nicht scheuen, ihr Kind zur Welt zu bringen und zu erziehen. Gleiche Fürsorge muß dem Leben am Rande der Gesellschaft oder im Leiden, besonders in seiner Schlußphase, erwiesen werden.

88. Das alles erfordert eine geduldige und mutige Erziehungsarbeit, die alle und jeden einzelnen dazu anhalten soll, die Last der anderen zu tragen (vgl. Gal 6, 2); es verlangt besonders unter der Jugend eine ständige Förderung von Berufungen zum Dienst; es schließt die Durchführung konkreter, fester und vom Evangelium angeregter Vorhaben und Initiativen ein.

Vielfältig sind die Mittel, die mit Kompetenz und ernsthaftem Einsatz abgeschätzt werden müssen. Im Hinblick auf den Ursprung des Lebens gilt es, die Zentren für die natürlichen Methoden der Fruchtbarkeitsregelung als eine wirksame Hilfe für die verantwortliche Elternschaft zu fördern, wobei jeder Mensch, vom Kind angefangen, um seiner selbst willen anerkannt und geachtet und jede Entscheidung vom Kriterium der aufrichtigen Selbsthingabe angeregt und geleitet wird. Auch die Ehe-und Familienberater leisten durch ihre spezifische Tätigkeit der Beratung und Vorbeugung, die sie im Licht einer der christlichen Auffassung vom Menschen, vom Paar und von der Sexualität entsprechenden Anthropologie ausüben, einen wertvollen Dienst, um den Sinn der Liebe und des Lebens wiederzuentdecken und jede Familie in ihrer Sendung als »Heiligtum des Lebens« zu unterstützen und zu begleiten. In den Dienst am werdenden Leben stellen sich auch die Zentren für Lebenshilfe und die Häuser oder Zentren zur Aufnahme des Lebens. Dank ihrer Arbeit gewinnen viele unverheiratete Mütter und in Schwierigkeiten geratene Paare wieder Sinn und Überzeugungen und finden Beistand und Hilfe, um Unbehagen und Ängste bei der Annahme eines werdenden oder gerade zur Welt gekommenen Lebens zu überwinden.

Angesichts des Lebens in elendem, herabgekommenem Zustand, in der Situation der Entgleisung, in Krankheit und am Rande der Gesellschaft sind andere Instrumente — wie die Gemeinschaften zur Wiederherstellung von Drogenabhängigen, die Wohngemeinschaften für die Minderjährigen oder die Geisteskranken, die Zentren zur Behandlung und Aufnahme von AIDS-Kranken, die Solidaritätsgemeinschaften vor allem für die Behinderten — beredter Ausdruck dessen, was sich die Liebe auszudenken vermag, um einem jeden neuen Grund zur Hoffnung und konkrete Lebensmöglichkeiten zu geben.

Wenn sich dann das irdische Dasein seinem Ende zuneigt, ist es wiederum die Liebe, die die geeignetsten Bedingungen ausfindig macht, damit alte Menschen, besonders wenn sie sich nicht mehr selbst versorgen können, und die sogenannten Kranken im Endstadium sich einer wirklich menschlichen Fürsorge erfreuen und Antworten erhalten können, die ihren Bedürfnissen, insbesondere ihrer Angst und Einsamkeit angemessen sind. Unersetzlich ist in diesen Fällen die Rolle der Familien; aber diese können in den sozialen Strukturen der Fürsorge und — falls notwendig — bei der Anwendung der palliativen Behandlungsmethoden große Hilfe finden, wenn sie sich geeigneter Gesundheits– und Sozialdienste bedienen, die sowohl in den öffentlichen Krankenhäu-sern, Kliniken und Pflegeheimen als auch zu Hause tätig sind.

Neu nachgedacht werden muß über die Rolle der Krankenhäuser, der Kliniken und der Pflegeheime: ihre wahre Identität ist nicht einfach jene von Strukturen, in denen man sich der Kranken und Sterbenden annimmt, sondern vor allem die Identität einer Umgebung, in welcher das Leiden, der Schmerz und der Tod in ihrer menschlichen und spezifisch christlichen Bedeutung erkannt und gedeutet werden. In besonderer Weise als klar und wirksam erweisen muß sich diese Identität in den Instituten, die von Ordensleuten abhängig oder jedenfalls an die Kirche gebunden sind.

89. Diese Strukturen und Orte des Dienstes am Leben und alle anderen Initiativen zu Hilfe und Solidarität, die die jeweiligen Situationen wachrufen können, müssen von Personen belebt werden, die auf hochherzige Weise verfügbar und sich zutiefst dessen bewußt sind, wie entscheidend das Evangelium vom Leben für das Wohl des einzelnen und der Gesellschaft ist.

Von besonderer Art ist die den im Gesundheitswesen Tätigen anvertraute Verantwortung: der Ärzte, Apotheker, Krankenschwestern und Krankenpfleger, der Seelsorger, Ordensleute, Verwalter und der freiwilligen Helfer. Ihr Beruf macht sie zu Hütern und Dienern des menschlichen Lebens. In dem heutigen kulturellen und sozialen Umfeld, in dem die Wissenschaft und die ärztliche Kunst Gefahr laufen, die ihnen eigene ethische Dimension zu verlieren, können sie bisweilen stark versucht sein, zu Urhebern der Manipulation des Lebens oder gar zu Todesvollstreckern zu werden. Angesichts dieser Versuchung ist ihre Verantwortung heute enorm gewachsen und findet ihre tiefste Inspiration und stärkste Stütze gerade in der dem Ärzteberuf innewohnenden, unumgänglichen ethischen Dimension, wie schon der alte und immer noch aktuelle hippokratische Eid erkannte, demgemäß von jedem Arzt verlangt wird, sich zur absoluten Achtung vor dem menschlichen Leben und seiner Heiligkeit zu verpflichten.

Die absolute Achtung jedes unschuldigen Menschenlebens erfordert auch die Ausübung des Einspruchs aus Gewissensgründen gegen vorsätzliche Abtreibung und Euthanasie. »Sterben lassen« darf niemals als eine medizinische Behandlung angesehen werden, auch dann nicht, wenn man nur die Absicht hätte, damit einer Bitte des Patienten nachzukommen: es ist vielmehr die Verneinung des ärztlichen Berufes, der sich als leidenschaftliches und hartnäckiges »Ja« zum Leben qualifiziert. Auch die biomedizinische Forschung, ein faszinierendes und neue große Wohltaten für die Menschheit verheißendes Gebiet, muß immer die Durchführung von Experimenten, Forschungen bzw. Anwendungen ablehnen, die infolge der Mißachtung der unverletzlichen Würde des Menschen nicht mehr im Dienst der Menschen stehen und zu Realitäten werden, die sie, obwohl sie ihnen zu helfen scheinen, tatsächlich unterdrücken.

90. Zu einer besonderen Rolle berufen sind die Personen, die sich im Freiwilligendienst engagieren: sie leisten einen wertvollen Beitrag im Dienst am Leben, wenn sie berufliche Fähigkeit und hochherzige, unentgeltliche Liebe zu verbinden verstehen. Das Evangelium vom Leben spornt sie an, die Gefühle einfacher Menschenliebe auf die Höhe der Christusliebe emporzuheben; jeden Tag inmitten von Ermüdung und Überdruß das Bewußtsein von der Würde jedes Menschen zurückzugewinnen; die Bedürfnisse der Menschen ausfindig zu machen und dabei, wenn nötig, dort neue Wege einzuschlagen, wo die Not am dringendsten ist und Beachtung und Hilfe am schwächsten sind.

Der hartnäckige Realismus der Liebe erfordert, daß dem Evangelium vom Leben auch durch Formen sozialen Handelns und politischen Engagements, durch die Verteidigung und Förderung des Wertes des Lebens in unseren immer komplexeren und pluralistischeren Gesellschaften gedient wird. Einzelne, Familien, Gruppen, Gemeinschaften haben, und sei es auch in je verschiedener Weise, eine Verantwortung im sozialen Handeln und in der Erarbeitung kultureller, wirtschaftlicher, politischer und gesetzgeberischer Vorhaben, die unter Achtung aller und nach der Logik des demokratischen Zusammenlebens zum Aufbau einer Gesellschaft beitragen sollen, in der die Würde jedes Menschen anerkannt und geschützt und das Leben aller verteidigt und gefördert wird.

Diese Aufgabe lastet im besonderen auf den Verantwortlichen für die Staatsangelegenheiten. Da sie dazu bestellt sind, dem Menschen und dem Gemeinwohl zu dienen, haben sie die Pflicht, vor allem im Bereich der von der Gesetzgebung getroffenen Verfügungen mutige Entscheidungen zugunsten des Lebens zu treffen. In einer demokratischen Regierungsform, in der auf Grund der Zustimmung vieler die Gesetze verabschiedet und die Entscheidungen gefällt werden, kann sich im Gewissen der einzelnen, die mit Autorität ausgestattet sind, der Sinn für die persönliche Verantwortung abschwächen. Aber niemand kann auf sie je verzichten, vor allem dann nicht, wenn er ein Gesetzgebungs– oder Entscheidungsmandat innehat, das ihn ruft, sich vor Gott, vor dem eigenen Gewissen und vor der Gesamtgesellschaft über Entscheidungen, die eventuell dem wirklichen Gemeinwohl entgegenstehen, zu verantworten. Wenn die Gesetze auch nicht das einzige Mittel sind, um das menschliche Leben zu verteidigen, so spielen sie doch eine sehr wichtige und manchmal entscheidende Rolle bei der Förderung einer Denkweise und einer Gewohnheit. Ich wiederhole noch einmal, daß eine Vorschrift, die das natürliche Recht auf Leben eines Unschuldigen verletzt, unrecht ist und als solche keinen Gesetzeswert haben kann. Deshalb erneuere ich mit Nachdruck meinen Appell an alle Politiker, keine Gesetze zu erlassen, die durch Mißachtung der Würde der Person das bürgerliche Zusammenleben selber an der Wurzel bedrohen.

Die Kirche weiß, daß es im Rahmen pluralistischer Demokratien wegen des Vorhandenseins starker kultureller Strömungen mit verschiedenem Ansatz schwierig ist, einen wirksamen gesetzlichen Schutz des Lebens in die Tat umzusetzen. Doch veranlaßt von der Gewißheit, daß die sittliche Wahrheit im Inneren jedes Gewissens ein Echo haben muß, ermutigt sie die Politiker, angefangen bei jenen, die Christen sind, nicht zu resignieren und jene Entscheidungen zu treffen, die unter Berücksichtigung der konkreten Möglichkeiten zur Wiederherstellung einer gerechten Ordnung bei der Geltendmachung und Förderung des Wertes des Lebens führen sollen. Im Hinblick darauf muß unterstrichen werden, daß es mit der Aufhebung der ungerechten Gesetze nicht getan ist. Man wird die Ursachen beseitigen müssen, die den Angriffen gegen das Leben Vorschuß leisten, indem man vor allem für Familie und Mutterschaft die gebührende Unterstützung sicherstellt: die Familienpolitik muß Grundlage und Motor jeder Sozialpolitik sein. Es gilt daher, soziale und gesetzgeberische Initiativen in Gang zu setzen, die imstande sind, bei der Entscheidung bezüglich der Elternschaft Bedingungen echter Freiheit zu garantieren; außerdem ist es notwendig, die Arbeitspolitik, die Städtebaupolitik, die Wohnungsbau– und Dienstleistungspolitik neu zu ordnen, damit die Arbeitszeiten und der Zeitplan der Familie aufeinander abgestimmt werden können und die Betreuung der Kinder und der alten Menschen tatsächlich möglich wird.

91. Ein wichtiges Kapitel der Politik für das Leben stellt heute die Problematik des Bevökerungswachstums dar. Die staatlichen Behörden haben gewiß die Verantwortung, mit Initiativen »auf das

Bevölkerungswachstum einzuwirken«; aber solche Initiativen müssen immer die vorrangige und unveräußerliche Verantwortlichkeit der Ehegatten und der Familien voraussetzen und respektieren und dürfen nicht Methoden anwenden, die die Person und ihre Grundrechte mißachten, angefangen bei dem Recht jedes unschuldigen menschlichen Geschöpfes auf Leben. Es ist daher sittlich unannehmbar, daß man wegen der Geburtenregelung zur Anwendung von Mitteln wie Empfängnisverhütung, Sterilisation und Abtreibung ermutigt, ja sie sogar auferlegt.

Es gibt sehr wohl andere Wege, um das Problem des Bevölkerungswachstums zu lösen: die Regierungen und die verschiedenen internationalen Einrichtungen müssen vor allem die Schaffung wirtschaftlicher, sozialer, medizinisch-sanitärer und kultureller Verhältnisse anstreben, die es den Eheleuten erlauben, ihre die Fortpflanzung betreffenden Entscheidungen in voller Freiheit und mit wirklicher Verantwortung zu treffen; sodann müssen sie sich »um die Vermehrung der Mittel und die gerechtere Verteilung des Reichtums kümmern, so daß alle gleichmäßig an den Gütern der Schöpfung beteiligt werden. Es muß nach Lösungen auf Weltebene gesucht werden durch Einrichtung einer glaubwürdigen Wirtschaftsgemeinschaft und Güterverteilung sowohl auf internationaler wie auf nationaler Ebene«. Das ist der einzige Weg, der nicht nur die Würde der Person und der Familien, sondern auch das authentische Kulturerbe der Völker achtet.

Der Dienst am Evangelium vom Leben ist daher umfassend und vielschichtig. Er erscheint uns zunehmend als wertvoller und geeigneter Rahmen für eine tatkräftige Zusammenarbeit mit den Brüdern der anderen christlichen Kirchen und Gemeinschaften, und zwar auf der Linie jenes Ökumenismus der Werke, zu dem das II. Vatikanische Konzil maßgebend ermutigt hat. Außerdem erscheint er als willkommener Raum für den Dialog und die Zusammenarbeit mit den Anhängern anderer Religionen und mit allen Menschen guten Willens: niemand besitzt das Monopol auf den Schutz und die Förderung des Lebens, sondern sie sind Aufgabe und Verantwortung aller. Es ist eine schwierige Herausforderung, die vor dem nahen dritten Jahrtausend vor uns liegt: allein die einträchtige Zusammenarbeit aller, die an den Wert des Lebens glauben, wird eine Niederlage der Zivilisation von unvorhersehbaren Ausmaßen vermeiden können.




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