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Kap., Abschnitt
1 1, 2| Gebiet jedem Menschen, der Familie, den einzelnen Nationen, 2 2, 8| Arbeitnehmers und seiner Familie, entleert werden.~ 3 2, 10| Arbeit und Gemeinschaft: in Familie und Nation~Nachdem so die 4 2, 10| Vorbedingung für die Gründung einer Familie, da diese für ihren Unterhalt 5 2, 10| Erziehungsprozeß in der Familie, eben deshalb, weil jeder 6 2, 10| Spiel: der eine, welcher der Familie den Lebensunterhalt ermöglicht, 7 2, 10| durch den sich die Ziele der Familie verwirklichen, vor allem 8 2, 10| und feststellen, daß die Familie einen der wichtigsten Bezugspunkte 9 2, 10| zurückkommen müssen. Ist doch die Familie eine durch die Arbeit ermöglichte 10 2, 10| Menschen (da jeder sich in der Familie die Gehalte und Werte zu 11 4, 16| Mitmenschen, insbesondere seiner Familie, aber auch der Gesellschaft, 12 4, 19| Überprüfung betrifft vor allem die Familie. Die gerechte Entlohnung 13 4, 19| der Verantwortung für eine Familie trägt, muß dafür ausreichen, 14 4, 19| muß dafür ausreichen, eine Familie zu gründen, angemessen zu 15 4, 19| für die Erfordernisse der Familie ausreicht, ohne daß die 16 4, 19| sich ausschließlich der Familie widmet; diese Beihilfen 17 4, 19| tatsächlichen Notwendigkeiten der Familie stehen, also der Zahl der 18 4, 19| der Gesellschaft und der Familie unrecht, wenn er jenen vorrangigen 19 4, 19| muß und zum Schaden der Familie, wo ihr als Mutter eine 20 4, 19| Arbeitnehmers und seiner Familie zu sichern. Die mit der 21 4, 21| Landarbeiters und für seine Familie im Fall von Alter, Krankheit 22 4, 22| Fortschritt und Wohl seiner Familie und der Volksgemeinschaft 23 5, 25| Lebensunterhalts für sich und ihre Familie ihre Tätigkeiten so ausüben,