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Ioannes Paulus PP. II
Laborem exercens

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22. Der behinderte Mensch und die Arbeit

Erst kürzlich haben die nationalen Gemeinschaften und die internationalen Organisationen ihre Aufmerksamkeit einem anderen mit der Arbeit in Verbindung stehenden und sehr einschneidenden Problem zugewandt: dem der Behinderten. Auch sie sind personales Subjekt mit vollem Menschsein, mit entsprechenden vorgegebenen, heiligen und unverletzlichen Rechten, die gerade angesichts der dem Körper und seinen Fähigkeiten auferlegten Behinderungen und Leiden die Würde und Größe des Menschen besonders sichtbar machen. Da der Behinderte ein personales Subjekt mit all seinen Rechten ist, muß ihm die Teilnahme am Leben der Gesellschaft in allen Dimensionen und auf allen Ebenen, die seinen Fähigkeiten zugänglich sind, ermöglicht werden. Der Behinderte ist einer von uns und teilt voll und ganz unsere Menschennatur. Es wäre des Menschen von Grund auf unwürdig und eine Verleugnung der gemeinsamen Menschennatur, wenn man zum Leben der Gesellschaft und so auch zur Arbeit nur voll Leistungsfähige zuließe, weil man damit in eine schwere Form von Diskriminierung verfiele, nämlich in die Aufteilung von Starken und Gesunden auf der einen und den Schwachen und Kranken auf der anderen Seite. Die Arbeit im objektiven Sinne muß auch hier der Würde des Menschen untergeordnet werden, dem Subjekt der Arbeit und nicht dem wirtschaftlichen Vorteil.

Es obliegt daher den verschiedenen mit Arbeitsfragen befaßten Stellen - dem direkten wie dem indirekten Arbeitgeber -, mit geeigneten und wirksamen Maßnahmen das Recht des Behinderten auf berufliche Ausbildung und auf Arbeit zu fördern, damit er in eine fruchtbare Tätigkeit eingegliedert werden kann, für die er befähigt ist. Hier stehen wir vor vielen praktischen, rechtlichen und auch wirtschaftlichen Problemen; es ist jedoch Aufgabe der Gemeinschaft, also der öffentlichen Stellen, der Vereinigungen und Gruppen der mittleren Ebene, der Unternehmen und der Behinderten selbst, gemeinsam ihre Ideen und Kräfte in den Dienst dieses unverrückbaren Zieles zu stellen: den Behinderten eine ihren Möglichkeiten entsprechende Arbeit anzubieten ; denn das erfordert ihre Würde als Menschen und Subjekte der Arbeit. Jede Gemeinschaft wird in der Lage sein, sich Strukturen zu geben, in denen Arbeitsplätze für Behinderte ausfindig gemacht oder geschaffen werden können, sei es in den normalen öffentlichen oder privaten Unternehmen, indem gewöhnliche oder besonders geeignete Arbeitsplätze angeboten werden, sei es in sogenannten »beschützten« Unternehmen oder Werkstätten.

Wie bei allen anderen Arbeitnehmern muß auch bei den Behinderten den körperlichen und psychischen Arbeitsbedingungen, der gerechten Entlohnung, den Aufstiegsmöglichkeiten und der Beseitigung verschiedener Hemmnisse große Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ohne die Augen davor zu verschließen, daß es sich hierbei um eine vielschichtige und schwierige Aufgabe handelt, kann man doch wünschen, daß eine richtige Auffassung von der Arbeit in ihrer subjektiven Bedeutung zu einer solchen Situation führe, in der es dem Behinderten möglich wird, sich nicht am Rande der Arbeitswelt und in Abhängigkeit von der Gesellschaft zu fühlen, sondern als vollwertiges Subjekt der Arbeit, nützlich für das Ganze, um seiner Menschenwürde willen geachtet und berufen, zum Fortschritt und Wohl seiner Familie und der Volksgemeinschaft nach seinen Fähigkeiten beizutragen.




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