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Ioannes Paulus PP. II
Laborem exercens

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23. Die Arbeit und das Problem der Emigration

Schließlich sind zumindest einige wenige Worte zum Thema der sogenannten Arbeitsemigration zu sagen. Sie ist eine schon von früher her bekannte Erscheinung, die sich jedoch ständig aufs neue abspielt und auch heute wieder beträchtliche Ausmaße annimmt durch die Komplikationen des modernen Lebens. Der Mensch hat das Recht, seine Heimat aus verschiedenen Gründen zu verlassen - wie auch dorthin zurückzukehren - und in einem anderen Land bessere Lebensbedingungen zu suchen. Dies bringt zweifellos Schwierigkeiten verschiedener Art mit sich; vor allem stellt es im allgemeinen einen Verlust für das Land dar, aus dem man auswandert. Es verliert einen Menschen, ein Mitglied der großen Gemeinschaft, die durch Geschichte, Tradition und Kultur zusammengehalten wird; dieses Mitglied beginnt ein Leben inmitten einer anderen Gesellschaft, welche durch eine andere Kultur und meist auch durch eine andere Sprache geeint ist. Es geht somit ein arbeitender Mensch verloren, der mit den Leistungen seines Verstandes oder seiner Hände zur Steigerung des Gemeinwohls im eigenen Lande hätte beitragen können; nun kommen dieser Beitrag und diese Leistung einem anderen Land zugute, das in einem gewissen Sinne geringeres Recht darauf hat als das Heimatland.

Gleichwohl ist die Emigration, wenn auch in mancher Hinsicht ein Übel, so doch unter bestimmten Umständen ein, wie man sagt, notwendiges Übel. Man muß darum alles daransetzen - und sicher geschieht bereits vieles zu diesem Zweck -, daß dieses objektive Übel nicht größere Schäden in moralischer Hinsicht mit sich bringt, ja daß es sogar so weit wie möglich zu einem Vorteil für das persönliche, familiäre und soziale Leben der Emigranten werde, und dies im Hinblick auf das Gastland wie auch auf das Herkunftsland. In diesem Bereich hängt sehr viel von einer gerechten Gesetzgebung ab, besonders wenn es um die Rechte des arbeitenden Menschen geht. Ein solches Problem gehört darum selbstverständlich in den Rahmen der vorliegenden Erwägungen, gerade wenn man es vom angegebenen Standpunkt aus betrachtet.

Das Wichtigste ist, daß der Mensch, der als ständiger Emigrant oder auch als Saisonarbeiter außerhalb seines Heimatlandes arbeitet, im Bereich der Arbeitnehmerrechte gegenüber den anderen Arbeitern aus dem Gastland selbst nicht benachteiligt wird. Die Arbeitsemigration darf in keiner Weise eine Gelegenheit zu finanzieller oder sozialer Ausbeutung werden. Hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses müssen für den eingewanderten Arbeitnehmer die gleichen Kriterien gelten wie für jeden anderen Arbeitnehmer des betreffenden Landes. Der Wert der Arbeit muß mit dem gleichen Maßstab gemessen werden und nicht nach der verschiedenen Nationalität, Religion oder Rasse. Erst recht darf die Notlage, in der ein Emigrant sich befindet, nicht ausgenützt werden. Alle diese Umstände müssen - natürlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten - vor dem fundamentalen Wert der Arbeit zurückstehen, der mit der Würde der menschlichen Person verbunden ist. Das grundlegende Prinzip sei hier nochmals wiederholt: Die Rangordnung der Werte und der tiefere Sinn der Arbeit fordern, daß das Kapital der Arbeit diene und nicht die Arbeit dem Kapital.




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