Abschnitt, Teil, Kapitel
1 43, 0, 1-12| des Prüfens entfaltete Machtfährte. ~ ~(8-9) Die 5 Fähigkeiten
2 51, 0, 1 | Einigung des Willens erworbene Machtfährte, entfaltet die mit der Kampfesgestaltung
3 51, 0, 1 | Einigung der Tatkraft erworbene Machtfährte, entfaltet die mit der Kampfesgestaltung
4 51, 0, 1 | Einigung des Herzens erworbene Machtfährte, entfaltet die mit der Kampfesgestaltung
5 51, 0, 1 | Einigung des Prüfens erworbene Machtfährte. Diese vier Machtfährten,
6 51, 0, 8 | Herzens, des Prüfens erworbene Machtfährte. Das sind, ihr Mönche, die
7 51, 0, 9 | Herzens, des Prüfens erworbene Machtfährte': Dabei ging mir, ihr Mönche,
8 51, 0, 11 | Herzens, des Prüfens erworbene Machtfährte. So wird mein Wille, meine
9 51, 0, 12 | Herzens, des Prüfens erworbene Machtfährte". ~ ~ ~
10 51, 0, 13 | Einigung des Willens erworbene Machtfährte.~Auf die Tatkraft, das Herz,
11 51, 0, 13 | Kampfesgestaltung der Einigung erworbene Machtfährte. So nennt man dieses Herz,
12 51, 0, 13 | Einigung des Herzens erworbene Machtfährte. So nennt man dieses Prüfen,
13 51, 0, 13 | Einigung des Prüfens erworbene Machtfährte". ~ ~
14 51, 0, 14 | Herzens, des Prüfens erworbene Machtfährte". ~ ~ ~
15 51, 0, 15 | Herzens, des Prüfens erworbene Machtfährte. Das eben ist, Brahmane,
16 51, 0, 19 | Macht will ich zeigen, die Machtfährte, die Entfaltung der Machtfährte
17 51, 0, 19 | Machtfährte, die Entfaltung der Machtfährte und das zur Entfaltung der
18 51, 0, 19 | und das zur Entfaltung der Machtfährte führende Vorgehen. Das höret: ~
19 51, 0, 19 | was ist, ihr Mönche, die Machtfährte? Was da der Pfad ist, ihr
20 51, 0, 19 | hinzuführen, das nennt man Machtfährte, ihr Mönche. ~Und was ist
21 51, 0, 19 | Und was ist Entfaltung der Machtfährte? Da entfaltet, ihr Mönche,
22 51, 0, 19 | Herzens, des Prüfens erworbene Machtfährte. ~Und was ist das zur Entfaltung
23 51, 0, 19 | ist das zur Entfaltung der Machtfährte führende Vorgehen? Es ist
24 51, 0, 20 | Herzens, des Prüfens erworbene Machtfährte: So wird mein Wille, meine
25 51, 0, 21 | Herzens, des Prüfens erworbene Machtfährte"'. ~ ~ ~
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