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Samyutta Nikáya IntraText CT - Text |
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S.10.5. Sánu
Die Geschichte, die
unserem Sutta zugrunde liegt, wird im Komm. I. 357-9, sowie im
Sánusámaneravatthu der Dhammapadatthakathá (IV. 18ff. zu Dhp. v. 326) erzählt.
Danach war Sánu schon in jungen Jahren zum Bhikkhu bestimmt worden. Er führte
als Samanera, als Novize ein tadelloses Leben. Später befiel ihn Unlust, er
vernachlässigte seine Pflicht und begab sich in dem Entschluß den Orden zu
verlassen, in das Haus seiner Mutter. Diese bewirtete ihn und suchte ihn
umzustimmen. Nun war in der unmittelbar vorhergehenden Existenz eine Yakkhiní
seine Mutter gewesen. Auch sie war bestürzt; denn sie war wegen der Frömmigkeit
des Samanera unter den Devatás und Yakkhas zu hohem Ansehen gelangt und
fürchtete nun, dies einzubüßen. Um den Samanera von seinem Entschluß
abzubringen, fuhr sie in ihn, so daß er in Krämpfe verfiel. Nun sprach die
spätere Mutter, die herbeieilte und den erkrankten Sohn umarmte, die Verse von
3. 1. Einstmals weilte der Erhabene in Sávatthí, im Jetahaine, im Parke des Anáthapindika. 2. Zu jener Zeit aber war einer Laienschwester ihr Sohn, Sánu mit Namen von einem Yakkha besessen. 3. Da nun sprach die Laienschwester wehklagend bei dieser Gelegenheit die folgenden Strophen: "Die
am vierzehnten und fünfzehnten Tag, und wenn der achte des Halbmonats ist, 4.
(Die Yakkhiní in Sánu:) 5.
(Sánu, erwachend:) 6.
(Die Laienschwester:)
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*1) Ich weiche hier stark von der Ausgabe ab. Die beiden Verse, die den von mir übersetzten vorangehen, sind auch hier als Glosse in Klammern gesetzt. Dagegen können die Worte von "und ein heiliges Leben" bis "keinen Unfug", die in der Ausgabe fehlen, nicht entbehrt werden. Sie stehen auch richtig in den singhalesischen Handschriften. Was den Wortsinn betrifft, so sind der "vierzehnte" und der "fünfzehnte" natürlich der 14. Tag der ersten und der 15. der zweiten Monatshälfte. Die außerordentlichen Festtage" (pátiháriyapakkha) sind nach dem Komm. (I. 359.17) die den offiziellen Uposathatagen vorangehenden und ihnen folgenden Tage sowie einige andere Feiertage. Die Fasttagsgelübde sind die üblichen buddhistischen Moralvorschriften: Enthaltung von Tötung lebender Wesen, von Diebstahl, von Lüge usw. ( *2) Ich folge hier dem Text, wie er im DhKomm. steht: sáhu te arahatam sutam. Auch in der birmanischen Handschr. des Samy. steht sáhu vo arahatam sutam. ( *3) Die Yakkhiní will damit sagen, daß sie sich des Sánu nicht bemächtigt habe, um ihn zu quälen, sondern um ihn von seiner arati, seiner Unlust am mönchischen Leben abzubringen. ( *4) Es ist káme cajitvána zu lesen, wie auch im DhKomm. steht. ( *5) idha, d. h. in unser Leben, in das weltliche Leben. ( *6) kukkula bedeutet "heiße Asche, glühende Kohlen" (so Ját. I. 422.14), ist auch Name einer Hölle (Ját. V. 143.21). ( *7) Die Zeile ist schwierig. Offenbar will die Mutter den Sohn dadurch zur Besinnung bringen, daß sie alle Verantwortung für seine Zukunft ihm aufbürdet, nachdem sie ihn gewarnt hat. ( *8) ádittá mit Ergänzung von gehá "aus dem brennenden Hause". ( *9) Wtl. "du wünschest wieder, verbrannt zu werden". |
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