Kapitel,Paragraph,Nummer
1 Vorw | Situation hat der Päpstliche Rat für die Familie im Jahr 1999
2 Vorw | Frage mit großer Tragweite für Kirche und Welt gebührend
3 Vorw | Übernahme von Verantwortung für das Gemeinwohl zu verstehen. ~
4 Vorw | Überlegungen teilen und sie dieser für Kirche und Welt notwendigen
5 Einl, 0,1 | möchte der Päpstliche Rat für die Familie mit Hilfe der
6 Einl, 0,1 | Anerkennung und Gleichstellung für die Identität der ehelichen
7 Einl, 0,1 | entstehenden großen Schaden für die Familie und für das
8 Einl, 0,1 | Schaden für die Familie und für das Gemeinwohl aufmerksam
9 Einl, 0,1 | Unterscheidungskriterien für die Pastoral vor, die den
10 Einl, 0,1 | alle, die sich aufrichtig für dieses kostbare Gut, nämlich
11 I, 1,2 | Eheschließung. Charakteristisch für die faktischen Lebensgemeinschaften
12 I, 1,2 | Pflichten erweist sich nicht nur für Eheleute und Kinder, für
13 I, 1,2 | für Eheleute und Kinder, für deren affektive Reifung
14 I, 1,2 | Reifung und Erziehung, sowie für die anderen Familienangehörigen
15 I, 1,2 | Familie ist vielmehr auch für die gesamte Gesellschaft
16 I, 1,2 | aber genauso wesentlich für die Kirche, welche die Familie
17 I, 1,3 | insbesondere denjenigen, die für das öffentliche Leben verantwortlich
18 I, 1,3 | lebensnotwendigen, grundlegenden und für das gesamte Gesellschaftswesen
19 I, 1,3(3) | 2331-2400; Päpstlicher Rat für die Familie, Menschliche
20 I, 2,5 | Weise eine „Vorbedingung“ für die Ehe, vergleichbar mit
21 I, 2,5 | sich um die Entscheidung für eine Alternative, um eine
22 I, 2,5 | Menschen halten die Ehe für inakzeptabel, weil sie ihrer
23 I, 2,6 | allein schon ein Hindernis für die Bildung einer wahren
24 I, 2,6 | ernsthafte Herausforderung für die Inkulturation des Glaubens
25 I, 2,6(5) | ihrer vorzüglichen Option für die Armen in der Regel auf
26 I, 2,6(5) | und dem Einsatz der Kirche für die Heiligung der christlichen
27 I, 3,8 | sich die Person Schritt für Schritt ihres „Ichs“, ihrer
28 I, 3,8 | Beanspruchung des gleichen Status für Ehe und faktische Lebensgemeinschaften (
29 I, 3,8 | Lebensgemeinschaften (und dies sogar für homosexuelle) wird heute
30 I, 3,8(8) | Vgl. Päpstlicher Rat für die Familie, Famille et
31 II, 1,9 | Als wesentlicher Faktor für die Existenz, die Beständigkeit
32 II, 1,11 | öffentliche Interessen wäre für die in der Ehe begründete
33 II, 1,11 | Mann und Frau einen Bund für das ganze Leben, der aufgrund
34 II, 1,11 | Eheschließung öffentlich und formell für die Gesellschaft wesentliche
35 II, 2,12 | objektive, transzendente und für alle gleiche Wahrheit der
36 II, 2,12 | bleiben, ist die Bedingung für die persönliche Freiheit
37 II, 2,12 | alleinige Aufmerksamkeit für das Subjekt, für das Individuum,
38 II, 2,12 | Aufmerksamkeit für das Subjekt, für das Individuum, für seine
39 II, 2,12 | Subjekt, für das Individuum, für seine Absichten und Entscheidungen
40 II, 2,12 | Individualismus. Ein solcher für die objektiven Werte blinder
41 II, 2,12 | Person widerspricht und ist für die Gesellschaftsordnung
42 II, 2,13(16) | ist nicht ausschließlich für die Gläubigen da: es ist
43 II, 2,13(16) | die Gläubigen da: es ist für alle da. Die Frage des Lebens
44 III, 1,14 | Anerkennung der Entscheidung für das Eheleben durch den Staat
45 III, 2,16(18)| Päpstlicher Rat für die Familie, Erklärung zur
46 III, 2,16(20)| Wert, sogar diejenigen, für die Menschen gekämpft und
47 III, 2,16(20)| beim 2. vom Päpstlichen Rat für die Familie veranstalteten
48 III, 2,17 | der Ehe begründete Familie für die Gesellschaft erfüllt.
49 III, 2,17(21)| und unerläßliches Element für den Wohlstand der Nation
50 III, 2,17 | rechtsgültigen Lösungen für die moderne Gesellschaft
51 III, 2,17 | Ehepartner, aufgeschlossen für das Leben“.23~
52 III, 2,17(23)| Europakongreß des Päpstlichen Rates für die Familie, 23. Oktober
53 III, 2,18 | und Überzeugungen leicht für Machtzwecke mißbraucht werden
54 III, 3,19 | beiden Geschlechter29, der für die natürliche Anziehung
55 III, 3,19 | Familienlebens, dem ersten Milieu für die Erziehung und Öffnung
56 III, 3,19 | die Erziehung und Öffnung für die Gesellschaft durch die
57 III, 3,22 | hervorzuheben. Sie sind nicht nur für das Zusammenleben grundlegend,
58 III, 3,22 | sondern auch und vor allem für die Verteidigung der Würde
59 III, 3,22 | Menschen: dieses Merkmal gilt für die Liebe ganz allgemein,
60 III, 4,23 | mangelnden Voraussetzungen für jene interpersonale Komplementarität,
61 III, 4,23 | Komplementarität, die der Schöpfer für Mann und Frau gewollt hat
62 III, 4,23 | Frau in der gegenseitigen, für das Leben offenen Hingabe,
63 III, 4,23(41)| 2357-2359; Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion
64 III, 4,23(41)| 12.1975; Päpstlicher Rat für die Familie, Menschliche
65 III, 4,23(42)| Vollversammlung des Päpstlichen Rates für die Familie; vgl. Johannes
66 III, 4,23 | die gesetzliche Erlaubnis für homosexuelle Paare an, Kinder
67 III, 4,23(43)| Päpstlicher Rat für die Familie, Erklärung zur
68 IV, 1,24 | neue Dimension des Wohls für die Menschen zum Ausdruck
69 IV, 1,24 | sich um die Verantwortung für jenes einzigartige gemeinsame
70 IV, 1,24 | Ihre ,Souveränität’ ist für das Wohl der Gesellschaft
71 IV, 2,25 | gesehen sind Ehe und Familie für die Gesellschaft ein Gut,
72 IV, 2,25 | Gesellschaft ein Gut, weil sie ein für die Ehegatten selbst kostbares
73 IV, 2,25 | anerkannt und das Gut, das sie für die Gesellschaft darstellt,
74 IV, 2,25 | Vertrauen zum Ausdruck, das für alle Kraft und Bereicherung
75 IV, 2,26 | Sie ist demzufolge ein Gut für die Kinder. Nur durch diesen
76 IV, 2,26 | vermenschlichende Umfeld für die Annahme des Kindes:
77 IV, 2,27 | 27. Auch für die anderen Familienangehörigen
78 IV, 2,27 | zur Seite stehen werden, für die sie über lange Jahre
79 IV, 2,28 | anderen positiven Aspekte für die ganze Gesellschaft bedenken,
80 IV, 2,28 | wie sie wesentlich sind für die Entwicklung und das
81 IV, 3,29 | zusammengesetzt ist, ist nicht nur für jeden einzelnen Familienangehörigen
82 IV, 3,29 | unersetzlich, sondern auch für das allgemeine gute Gelingen
83 IV, 3,29 | Aspekten eine der Ursachen für den steigenden Interventionismus
84 IV, 3,29 | Dies gilt insbesondere für die Berufstätigkeit der
85 V, 1,30 | dem ihr wesentlichen und für sie bestimmenden Bezug zur
86 V, 1,30 | gemeinsamen Werten und zu einer für alle geltenden absoluten
87 V, 1,30 | Warnung gilt gewiß auch für die Ehe und die Familie,
88 V, 1,30 | aufgefaßt wird, den Plan Gottes für Ehe und Familie zu verwirklichen,
89 V, 1,31 | einen wesentlichen Punkt für das Verständnis von Inhalt
90 V, 1,31 | zivilen Gemeinschaft und für das Gemeinwohl Verantwortliche.
91 V, 1,31 | Wandlungen. Das gleiche gilt für den sich daraus ergebenden
92 V, 2,32 | größter Bedeutung“ ist „für den Fortbestand der Menschheit,
93 V, 2,32 | Fortbestand der Menschheit, für den persönlichen Fortschritt
94 V, 2,32 | Familienmitglieder und ihr ewiges Heil; für die Würde, die Festigkeit,
95 V, 3,34 | geltend, daß sie die Bedingung für die Ehe als Institution
96 V, 3,35 | sondern um die Eheschließung für ein ganzes Leben, um das
97 VI, 1,36 | Tag legen, um sich nicht für Zweideutigkeiten oder Kompromissen
98 VI, 2,39 | Liebe eigentümliche und für sie charakteristische Band
99 VI, 2,39 | ausschließt oder ablehnt. Für die Entstehung solcher Gemeinschaften
100 VI, 2,39 | Familienbegriffs, Schwächung des Sinnes für Treue auch gegenüber der
101 VI, 3,41 | und Familienleben ist also für das Leben der Kirche und
102 VI, 4,42 | beschränken, was die Ehe für die Kirche ist, sondern
103 VI, 4,42 | bildet. Der Päpstliche Rat für die Familie hat diesen wichtigen
104 VI, 4,43 | Ehe- und Familienleben, ist für das Wohl der Kirche von
105 VI, 4,43 | da das Sakrament der Ehe für die ganze christliche Gemeinschaft
106 VI, 4,43 | Dies gilt an erster Stelle für die Gatten, deren Entscheidung
107 VI, 4,43 | Lebenszelle des Volkes Gottes für die Kirche selbst eine Garantie
108 VI, 4,43 | Gemeinschaften, war die Unterstützung für die Ehe entschlossen, einheitlich
109 VI, 4,43(98) | Päpstlicher Rat für die Familie, Die Vorbereitung
110 VI, 4,44 | Wirklichkeit betrachtet, die nur für Menschen mit einer ganz
111 VI, 6,46 | Verlust der Sensibilität für Zustände wie Ehebruch, Scheidung
112 VI, 6,46 | Faktoren keine Grundelemente für die Gestaltung der Kultur
113 VI, 7,47 | 47. Für viele unserer Zeitgenossen,
114 VI, 7,47 | eheliche Wirklichkeit hat für sie keine Bedeutung. Wie
115 VI, 7,47 | Pastoral der Kirche auch für sie zu einem Heilsereignis
116 VI, 7,47 | Notwendigkeit zu bestehen, für die Würde der Person öffentlich
117 VI, 7,47 | Gleichstellung ist daher ein Übel für die Menschen, die Familien
118 VI, 7,48 | Lebensgemeinschaften ist für die Christen eine große
119 VI, 7,48 | bildet sie doch die Grundlage für die Institution der ehelichen
120 VI, 8,49 | gestellt. Aber das Verständnis für die Situation und der Respekt
121 VI, 8,49 | betonen, daß die Wahrheit für sich gesehen ein wesentliches
122 VI, 8,49 | und ideologischen Ursachen für die Verbreitung der faktischen
123 VI, 8,49 | kirchlichen Gemeinschaft Fall für Fall und mit der gebührenden
124 VI, 8,49 | soll ihnen mit Verständnis für ihre Probleme und für die
125 VI, 8,49 | Verständnis für ihre Probleme und für die sich daraus ergebenden
126 Schl, 0,50 | anerkannt. Die Familie ist ein für die ganze Gesellschaft notwendiges
127 Schl, 0,50 | Gesellschaft, wenn man dieses für die Gesellschaft wertvolle
128 Schl, 0,50 | Aspekts einer festen und für das Leben offenen Gemeinschaft
129 Schl, 0,50 | ihrer naturgemäßen Offenheit für das Leben mit der daraus
130 Schl, 0,50 | Dies gilt insbesondere für die Christen. Es geht vor
131 Schl, 0,50 | Gesellschaft Rechnung tragen. Für die katholische Kirche sind
132 Schl, 0,50 | Deshalb lädt sie alle ein, die für die Sache des Menschen kämpfen,
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