Kapitel,Paragraph,Nummer
1 Vorw | steigende Zahl faktischer Lebensgemeinschaften und die daraus folgende
2 Einl, 0,1 | sogenannten „faktischen Lebensgemeinschaften“ haben in den letzten Jahren
3 Einl, 0,1 | sozialen Aspekte der faktischen Lebensgemeinschaften, der konstitutiven Elemente
4 I | I – Die „faktischen Lebensgemeinschaften“ ~
5 I, 1 | Aspekte der „faktischen Lebensgemeinschaften“ ~
6 I, 1,2 | Charakteristisch für die faktischen Lebensgemeinschaften ist genau genommen die Ablehnung
7 I, 1,2 | implizit durch die faktischen Lebensgemeinschaften aufgehoben wird. ~
8 I, 1,3 | Wahrheit, den faktischen Lebensgemeinschaften eine institutionelle Anerkennung
9 I, 1,3 | stellt man die faktischen Lebensgemeinschaften mit der Ehe rechtlich auf
10 I, 2 | Elemente der faktischen Lebensgemeinschaften ~
11 I, 2,4 | 4. Nicht alle faktischen Lebensgemeinschaften haben dieselbe gesellschaftliche
12 I, 2,4 | voraus. Die faktischen Lebensgemeinschaften bringen keine ehelichen
13 I, 2,4 | Merkmale der faktischen Lebensgemeinschaften. Trotzdem besteht eine sozusagen
14 I, 2,5 | 5. Einige faktische Lebensgemeinschaften sind eindeutig das Ergebnis
15 I, 2,5 | Geschiedene solche faktischen Lebensgemeinschaften ein. Sie sind also eine
16 I, 2,6 | Dennoch sind die faktischen Lebensgemeinschaften nicht immer das Ergebnis
17 I, 2,6 | sind die meisten faktischen Lebensgemeinschaften auf eine Abneigung gegen
18 I, 2,6 | diesem Kontext sind faktische Lebensgemeinschaften keine Seltenheit. Die Partner
19 I, 2,6 | nicht zu den faktischen Lebensgemeinschaften zu zählen, mit denen wir
20 I, 2,6 | Problematik der faktischen Lebensgemeinschaften treten klarer zutage, wenn
21 I, 2,6(5) | die „Regulierung“ dieser Lebensgemeinschaften durch die Feier der Ehe (
22 I, 3,7 | Anerkennung der faktischen Lebensgemeinschaften und deren Gleichstellung
23 I, 3,7 | Hintergrund sich die faktischen Lebensgemeinschaften, so wie wir sie heute kennen,
24 I, 3,7 | steigende Zahl von unehelichen Lebensgemeinschaften sind nicht Ergebnis einer
25 I, 3,8 | Phänomen der faktischen Lebensgemeinschaften, empfiehlt es sich daher,
26 I, 3,8 | Status für Ehe und faktische Lebensgemeinschaften (und dies sogar für homosexuelle)
27 II | begründete Familie und faktische Lebensgemeinschaften ~
28 II, 1,9 | der Ehe und den faktischen Lebensgemeinschaften muß richtig verstanden werden.
29 II, 1,9 | vorangeht. In den faktischen Lebensgemeinschaften verleiht man zwar der gegenseitigen
30 II, 1,9 | öffentliche Hand die faktischen Lebensgemeinschaften nicht institutionalisieren
31 II, 1,9 | Vergleich zu den rein affektiven Lebensgemeinschaften leistet. Unsinnig erscheint
32 II, 1,9 | könnten von faktischen Lebensgemeinschaften, die allein in affektiven
33 II, 1,10 | verletzt, wenn die faktischen Lebensgemeinschaften rechtlich gleich oder ähnlich
34 II, 1,10 | Familie und die faktischen Lebensgemeinschaften nicht identisch sind, nicht
35 II, 1,10 | Anerkennung der faktischen Lebensgemeinschaften (ihre „Nichtdiskriminierung“)
36 II, 1,10 | diskriminiert und den faktischen Lebensgemeinschaften ein ähnlicher oder sogar
37 II, 1,11 | vermeiden. Die faktischen Lebensgemeinschaften sind die Folge privater
38 II, 1,11 | Unterschied zu den faktischen Lebensgemeinschaften übernimmt man bei der Eheschließung
39 II, 2 | Die faktischen Lebensgemeinschaften und der Ehebund ~
40 II, 2,12 | Aufwertung der faktischen Lebensgemeinschaften hat auch eine subjektive
41 II, 2,12 | Doch im Fall der faktischen Lebensgemeinschaften betrifft die Forderung nach
42 II, 2,12 | aus dem die faktischen Lebensgemeinschaften sprießen. Im Zuge der eingetretenen
43 II, 2,12 | geführt, den faktischen Lebensgemeinschaften einen öffentlichen Status
44 II, 2,13 | die Frage der faktischen Lebensgemeinschaften vernünftig erörtert werden,
45 II, 2,13 | Die Frage der faktischen Lebensgemeinschaften kann und muß daher mit der „
46 III | III- Die faktischen Lebensgemeinschaften und ihre Stellung in der
47 III, 1,15 | Gleichstellung der faktischen Lebensgemeinschaften dürfe uns nicht über Gebühr
48 III, 1,15 | die Frage der faktischen Lebensgemeinschaften als Frage erster Ordnung
49 III, 2 | Gleichstellung der faktischen Lebensgemeinschaften als Diskriminierung der
50 III, 2,16 | Wenn man den faktischen Lebensgemeinschaften die öffentliche Anerkennung
51 III, 2,16 | weil damit die faktischen Lebensgemeinschaften gegenüber der Ehe privilegiert
52 III, 2,16 | sogar der homosexuellen) Lebensgemeinschaften mit der Familie angestrebt
53 III, 2,16(18)| Parlaments, welche die faktischen Lebensgemeinschaften, einschließlich homosexueller
54 III, 2,17 | gleiche Stufe mit einfachen Lebensgemeinschaften und Partnerschaften gestellt
55 III, 2,18 | Presure-groups, welche die faktischen Lebensgemeinschaften zu fördern versuchen, am
56 III, 3 | zwischen Ehe und „faktischen Lebensgemeinschaften“ ~
57 III, 4,23 | homosexuelle Paare als faktische Lebensgemeinschaften zu betrachten, sind besonders
58 III, 4,23(43)| Gleichstellung der „faktischen Lebensgemeinschaften, einschließlich der homosexuellen,
59 V, 3,34 | christlichen Ehe und der faktischen Lebensgemeinschaften betrifft: Die durch eine
60 VI, 1,36 | Phänomene der faktischen Lebensgemeinschaften angesprochen. Diese Gemeinschaften
61 VI, 1,36 | zwischen Ehe und faktischen Lebensgemeinschaften führenden Kontext, muß man
62 VI, 1,37 | Verbreitung der faktischen Lebensgemeinschaften beigetragen haben, Rechnung
63 VI, 2 | Faktische Lebensgemeinschaften, Schwächefaktoren und Sakramentsgnade ~
64 VI, 2,38 | der Frage der faktischen Lebensgemeinschaften gilt es auch die menschliche
65 VI, 2,39 | 39. Die faktischen Lebensgemeinschaften sind von der sogenannten „
66 VI, 2,39 | unterscheiden zwischen faktischen Lebensgemeinschaften, zu denen einige aufgrund
67 VI, 2,39 | gezwungen sind, und faktischen Lebensgemeinschaften, die freiwillig gewählt
68 VI, 2,39 | Ursachen sein mögen, diese Lebensgemeinschaften stellen „die Kirche vor
69 VI, 2,39 | Phänomens der unehelichen Lebensgemeinschaften. ~
70 VI, 3,40 | zugunsten der faktischen Lebensgemeinschaften bereiten Hirten und Gläubigen
71 VI, 3,40 | Phänomen der faktischen Lebensgemeinschaften hängt mit ideologischen
72 VI, 6,46 | Scheidung oder faktische Lebensgemeinschaften geführt hat, oder an die
73 VI, 7,47 | Gleichstellung der faktischen Lebensgemeinschaften mit der Familie führt, wie
74 VI, 7,47 | Gleichstellung der faktischen Lebensgemeinschaften mit der Familie begründet
75 VI, 7,48 | Die Frage der faktischen Lebensgemeinschaften ist für die Christen eine
76 VI, 8,49 | Verbreitung der faktischen Lebensgemeinschaften zu verstehen. Es muß jedoch
77 Schl, 0,50 | dem Phänomen faktischer Lebensgemeinschaften und der damit verbundenen
78 Schl, 0,50 | Anerkennung der faktischen Lebensgemeinschaften ist die falsche Lösung und
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