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Päpstlicher Rat für die Familie
Ehe, Familie und faktische Lebensgemeinschaften

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  • VI – Christliche Orientierungsrichtlinien
    • Faktische Lebensgemeinschaften, Schwächefaktoren und Sakramentsgnade
      • 38
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Faktische Lebensgemeinschaften, Schwächefaktoren und Sakramentsgnade  

38. Dank der Kirche und der christlichen Ehe hat die Gesellschaft im Laufe der Jahrhunderte die Ehe in ihrer ursprünglichen Verfassung, wie sie Christus in seiner Antwort aufgezeigt hat, anerkannt. 86 Die ursprüngliche Verfassung der Ehe ist auch heute noch genauso aktuell wie-propter duritiam cordis-die Schwierigkeit, sie als vertraute, in der tiefsten Tiefe des Seins verborgene Wahrheit anzuerkennen und zu leben. Die Ehe ist eine natürliche Institution deren Wesensmerkmale unabhängig von allen Kulturen mit dem Verstand erkannt werden können. 87 Diese Erkenntnis der Wahrheit über die Ehe hat auch etwas mit der moralischen Ordnung zu tun. 88 Man darf aber nicht vergessen, daß die von der Sünde angeschlagene und von Christus erlöste menschliche Natur nicht immer zur klaren Erkenntnis der Wahrheiten gelangt, die Gott in ihr Herz eingeschrieben hat. Auch die Botschaft der Kirche und ihres Lehramts muß in dieser Hinsicht eine lebendige Lehre und ein lebendiges Zeugnis in der Welt sein. 89 Es empfiehlt sich daher, die Bedeutung der Gnade hervorzuheben, insofern sie dem Eheleben seine wahre Fülle verleiht. 90 In der pastoralen Beurteilung der Frage der faktischen Lebensgemeinschaften gilt es auch die menschliche Schwäche und die Bedeutung einer wirklichen Erfahrung von Kirche und der Katechese zu berücksichtigen, die zum Gnadenleben, zum Gebet und zu den Sakramenten, insbesondere zur Beichte, hinführen




86 Johannes Paul II., Ansprache bei der Generalaudienz am 5.9.1979: „Christus begibt sich nicht auf die Diskussionsebene, auf die seine Gesprächspartner ihn bringen wollen. Mit einem Wort, er billigt nicht, wie sie das Problem angehen. Er läßt sich nicht auf juristische oder kasuistische Kontroversen ein, sondern bezieht sich zweimal auf den ,Anfang’“.



87 Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, Nr. 53: „Es ist nicht zu leugnen, daß sich der Mensch immer und in einer bestimmten Kultur befindet, aber ebenso wenig läßt sich bestreiten, daß sich der Mensch in dieser jeweiligen Kultur auch nicht erschöpft. Im übrigen beweist die Kulturentwicklung selbst, daß es im Menschen etwas gibt, das alle Kulturen transzendiert. Dieses ,Etwas’ ist eben die Natur des Menschen: Sie gerade ist das Maß der Kultur und die Voraussetzung dafür, daß der Mensch nicht zum Gefangenen irgendeiner seiner Kulturen wird, sondern seine Würde als Person dadurch behauptet, daß er in Übereinstimmung mit der tiefen Wahrheit seines Wesens lebt“.



88 Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, Nr. 35-53; Thomas von Aquin,Summa theologiae I-II q. 93, a. 3, ad 2um: Das Naturgesetz „ist nichts anderes als das Licht des Verstandes, das Gott in uns entzündet hat. Dank diesem Licht erkennen wir, was wir tun und was wir meiden müssen. Gott hat dieses Licht und dieses Gesetz bei der Schöpfung gegeben“.



89 Vgl. Johannes Paul II.,Enzyklika Veritatis splendor, Nr. 62-64.



90 II. Vatikanisches Konzil,Dogmatische Konstitution Lumen gentium, Nr. 11: Durch die Gnade der Ehefördern sie [die Eheleute] sich gegenseitig zur Heiligung durch das eheliche Leben sowie in der Annahme und Erziehung der Kinder“; vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1641-1642.






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