39. Die
faktischen Lebensgemeinschaften sind von der sogenannten „freien Liebe geprägt,
die das der ehelichen Liebe eigentümliche und für sie
charakteristische Band ausschließt oder ablehnt. Für die Entstehung
solcher Gemeinschaften sind Schwächefaktoren verantwortlich, deren
verschiedene Elemente es zu unterscheiden gilt. Wie wir gesehen haben, ist außerdem
zu unterscheiden zwischen faktischen Lebensgemeinschaften, zu denen einige
aufgrund schwieriger Situationen gezwungen sind, und faktischen
Lebensgemeinschaften, die freiwillig gewählt wurden in „einer Haltung der
Verachtung, des Protestes oder der Ablehnung gegenüber der Gesellschaft,
der Familie als Institution, der gesellschaftlich-politischen Ordnung oder
einer Haltung, die nur auf Lebensgenuß ausgeht“.91 Weiterhin ist
der Fall derjenigen zu betrachten, die „durch äußerste Unwissenheit
und Armut, infolge wirklich ungerechter Verhältnisse oder auch durch eine
gewisse seelische Unreife, die sie mit Unsicherheit und Furcht vor einer
dauerhaften und endgültigen Bindung erfüllt“92, in eine
faktische Lebensgemeinschaft getrieben werden.
Die ethische Beurteilung, die Pastoral und das christliche Engagement in der
Politik müssen deshalb der Vielfalt der Situationen Rechnung tragen, die
wie oben ausgeführt93 alle mit dem allgemeinen Begriff „faktische
Lebensgemeinschaft“ bezeichnet werden. Was auch immer die Ursachen sein mögen,
diese Lebensgemeinschaften stellen „die Kirche vor schwierige pastorale
Probleme, und zwar wegen der ernsten Folgen, die sich daraus ergeben sowohl in
religiös-sittlicher Hinsicht (Verlust der religiösen Bedeutung der
Ehe im Licht des Bundes Gottes mit seinem Volk, Fehlen der Sakramentsgnade,
schweres Ärgernis) als auch in sozialer Hinsicht (Zerstörung des
Familienbegriffs, Schwächung des Sinnes für Treue auch gegenüber
der Gesellschaft, mögliche seelische Schäden bei den Kindern,
zunehmender Egoismus)“. 94 Deshalb und in Anbetracht der sittlichen und
pastoralen Dimension beobachtet die Kirche die Verbreitung des Phänomens
der unehelichen Lebensgemeinschaften.
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