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Pastorale Aufmerksamkeit und Ansätze
49. Eine
verständnisvolle Haltung gegenüber der existentiellen Problematik und
der Entscheidungen von Menschen, die in einer faktischen Lebensgemeinschaft
leben, ist berechtigt und unter gewissen Umständen sogar eine Pflicht. Die
Achtung vor der Würde der Person wird nicht in Frage gestellt. Aber das
Verständnis für die Situation und der Respekt vor der Person bedeuten
noch keine Rechtfertigung. In solchen Fällen empfiehlt es sich eher, zu
betonen, daß die Wahrheit für sich gesehen ein wesentliches Gut und
ein Faktor wahrer Freiheit ist. Macht man die Wahrheit geltend, ist dies kein
Angriff, sondern vielmehr eine Form der Nächstenliebe. „Die Heilslehre
Christi in keiner Weise schmälern“ ist „eine erhabene Form der Liebe zu
den Seelen“101, vorausgesetzt, daß damit „die Geduld und Güte“
einhergeht, „deren Beispiel der Herr selbst im Umgang mit den Menschen gegeben
hat“.102 Auch die Christen müssen versuchen, die individuellen,
sozialen, kulturellen und ideologischen Ursachen für die Verbreitung der
faktischen Lebensgemeinschaften zu verstehen. Es muß jedoch darauf
hingewiesen werden, daß eine verständige und feinfühlige
Pastoral in bestimmten Fällen zur „institutionellen“ Rehabilitierung
dieser Gemeinschaften beitragen kann. Die Menschen, die sich in einer solchen
Situation befinden, sollen im Rahmen der gewöhnlichen Pastoral der
kirchlichen Gemeinschaft Fall für Fall und mit der gebührenden
Umsicht betrachtet werden. Man soll ihnen mit Verständnis für ihre
Probleme und für die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten begegnen,
geduldig mit ihnen sprechen, ihnen konkret helfen, insbesondere, wenn Kinder
vorhanden sind. Auch in dieser Hinsicht ist die Vorbeugung eine vorrangige
Absicht.
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