3. Niemand darf sich eine andere Sexualität wünschen
oder mit ihr anders umgehen, als der Schöpfer es in die menschliche Natur
eingeschrieben hat, oder sie entgegen der spezifisch menschlichen Finalität
ihrer Akte ausleben.
Geschieht dies, wird die zwischenmenschliche Sprache der Liebe verneint und
der vom Schöpfer und Erlöser des Menschengeschlechts gewollten
Lebensdialog kompromittiert durch eine objektive Abweichung von der Ordnung. Da
die Lehre der katholischen Kirche der Öffentlichkeit sehr wohl bekannt
ist, brauchen wir hier nicht darauf zurückkommen. 3 Statt dessen verlangt die soziale Dimension
dieser Frage zusätzliche Bemühungen und Überlegungen, um
insbesondere denjenigen, die für das öffentliche Leben verantwortlich
sind, zu zeigen, daß es nicht wünschenswert ist, private Situationen
als öffentliches Interesse hinzustellen. Unter dem Vorwand, das
Zusammenleben auf sozialer und rechtlicher Ebene reglementieren zu wollen,
versucht man in Wahrheit, den faktischen Lebensgemeinschaften eine
institutionelle Anerkennung zu verschaffen. Zum Schaden der in der Ehe begründeten
Familie werden sie daher zu Institutionen, die auf rechtlicher Ebene durch
Rechte und Pflichten sanktioniert werden. Damit stellt man die faktischen
Lebensgemeinschaften mit der Ehe rechtlich auf eine Stufe. Verleiht man einer
solchen Art des Zusammenlebens aber den gleichen Rang wie der Ehe oder stellt
man es ihr auf Kosten der Wahrheit und Gerechtigkeit gleich, heißt man es
öffentlich „gut“. Damit schadet man in großem Maße der Ehe,
das heißt der natürlichen, absolut lebensnotwendigen, grundlegenden
und für das gesamte Gesellschaftswesen notwendigen Institution.
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