6. Dennoch
sind die faktischen Lebensgemeinschaften nicht immer das Ergebnis einer so
klaren Entscheidung; manchmal erklären diejenigen, die in einer eheähnlichen
Gemeinschaft leben, sie tolerierten oder erduldeten diese Situation nur. In
einigen Ländern sind die meisten faktischen Lebensgemeinschaften auf eine
Abneigung gegen die Ehe zurückzuführen, die nicht mit ideologischen
Gründen, sondern mit einer fehlenden adäquaten Erziehung zur Übernahme
von Verantwortung zusammenhängt. Grund hierfür sind Armut und
Ausgrenzung aus dem unmittelbaren Umfeld. Das fehlende Vertrauen in die Ehe
kann ebenso-insbesondere in der Dritten Welt-auf die Familienverhältnisse
zurückgeführt werden. Darüber hinaus stellen Situationen von
Ungerechtigkeit und Strukturen der Sünde einen nicht zu vernachlässigenden
Faktor dar, der zu berücksichtigen ist. Verschlimmert werden können
diese Situationen noch zusätzlich durch in der Kultur vorherrschende
chauvinistische oder rassistische Einstellungen.
In diesem Kontext sind faktische Lebensgemeinschaften keine Seltenheit. Die
Partner bekunden anfänglich den echten Willen, ihr Leben zu teilen. Sie
betrachten sich als Ehemann und Ehefrau und bemühen sich, Pflichten zu erfüllen,
die mit denen der Ehe identisch sind. 5 Die Armut, die oft in der
Weltwirtschaftsordnung begründet ist, und die strukturellen Lücken im
Bildungswesen sind allein schon ein Hindernis für die Bildung einer wahren
Familie.
Anderweitig lebt man bis zur Empfängnis oder Geburt des ersten Kindes
(und das kann ein längerer oder kürzerer Zeitraum sein) in einem eheähnlichen
Verhältnis. Dieser Brauch entspricht einer altüberlieferten und
traditionellen Praxis, die in bestimmten Gebieten Afrikas und Asiens stark
verbreitet und mit dem verbunden ist, was man „Ehe auf Raten“ nennt. Diese
Praxis widerspricht der menschlichen Würde und ist nur schwer zu ändern.
Sie zeugt von einer moralischen Verirrung, die noch durch eine ganz bestimmte
und charakteristische soziale Problematik verstärkt wird. Diese Art von
Verbindung ist sicherlich nicht zu den faktischen Lebensgemeinschaften zu zählen,
mit denen wir uns hier beschäftigen (sie äußern sich außerhalb
jeder kulturellen Anthropologie des traditionellen Typs), und sind eine
ernsthafte Herausforderung für die Inkulturation des Glaubens im dritten
Jahrtausend nach Christus.
Die Komplexität und Vielfältigkeit der Problematik der faktischen
Lebensgemeinschaften treten klarer zutage, wenn man bedenkt, daß sie in
bestimmten Fällen hauptsächlich auf die finanzielle Lage zurückzuführen
sind. So begnügen sich beispielsweise manche in fortgeschrittenerem Alter
in den entwickelteren Ländern mit einer faktischen Lebensgemeinschaft,
weil sie befürchten, die Eheschließung führe zu einer höheren
steuerlichen Belastung oder zu Einbußen in der Altersrente.
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