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Päpstlicher Rat für die Familie
Ehe, Familie und faktische Lebensgemeinschaften

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  • II- Die in der Ehe begründete Familie und faktische Lebensgemeinschaften
    • Die faktischen Lebensgemeinschaften und der Ehebund
      • 13
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13. Wie jedes andere menschliche Problem so muß auch die Frage der faktischen Lebensgemeinschaften vernünftig erörtert werden, und das heißt genaugenommen im Lichte der „recta ratio“.14 Mit diesem Begriff der klassischen Ethik soll deutlich gemacht werden, daß das Verständnis der Wirklichkeit und das Urteil der Vernunft objektiv und frei sein müssen von jeder Konditionierung wie zum Beispiel ungeordnete Neigungen, Schwäche in schmerzlichen Situationen, die zu oberflächlichem Mitleid führt, oder eventuelle ideologische Vorurteile, sozialer oder kultureller Druck, Einflüsse von Pressure-groups oder politischen Parteien. Das anthropologische und theologische Fundament des christlichen Ehe- und Familienverständnisses ist zwar harmonisch in der Wahrheit verwurzelt, die sich aus dem Wort Gottes, der Tradition und dem Lehramt der Kirche ergibt. 15 Aber das Licht des Glaubens lehrt, daß das Ehesakrament der Liebe der Brautleute nicht nachgeordnet und äußerlich gleichsam wie eine äußeresakramentaleZugabe ist, sondern daß es im Gegenteil die natürliche Wirklichkeit der in Christus eingegangenen ehelichen Liebe als Zeichen und Mittel des Heils in der Ordnung des Neuen Bundes ist. Die Frage der faktischen Lebensgemeinschaften kann und muß daher mit der „recta ratioerörtert werden. Es handelt sich deshalb nicht vorrangig um eine Frage des christlichen Glaubens, sondern vielmehr um eine Frage der Vernunftgemäßheit. Der Trend, das „katholische Denken“ und das „laizistische Denkengegenüberzustellen, geht in die falsche Richtung. 16

  




14 Johannes Paul II., Enzyklika Fides et ratio, Nr. 4: „[...] abgesehen von den einzelnen Denkrichtungen gibt es eine Gesamtheit von Erkenntnissen, in der man so etwas wie ein geistiges Erbe der Menschheit erkennen kann; gleichsam als befänden wir uns im Angesicht einer impliziten Philosophie, auf Grund der sich ein jeder bewußt ist, diese Prinzipien, wenngleich in undeutlicher, unreflektierter Form zu besitzen. Diese Erkenntnisse sollten, eben weil sie in irgendeiner Weise von allen geteilt werden, eine Art Bezugspunkt der verschiedenen philosophischen Schulen darstellen. Wenn es der Vernunft gelingt, die ersten und allgemeinen Prinzipien des Seins zu erfassen und zu formulieren und daraus in rechter Weise konsequente Schlußfolgerungen von logischer und deontologischer Bedeutung zu entwickeln, dann kann sie sich als eine richtige Vernunft oder, wie die antiken Denker sie nannten, als orthòs logos, recta ratio ausgeben“. 



15 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dei Verbum, Nr. 10.



16 Johannes Paul II., Enzyklika Fides et ratio, Nr. 23: „Das Verhältnis von Glaube und Philosophie trifft in der Verkündigung vom gekreuzigten und auferstandenen Christus auf die Felsenklippe, an der es Schiffbruch erleiden kann. Doch jenseits dieser Klippe kann es in das unendliche Meer der Wahrheit einmünden. Hier zeigt sich deutlich die Grenze zwischen Vernunft und Glaube, es wird aber auch der Raum klar erkennbar, in dem sich beide begegnen können“; Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium vitae, Nr. 101: „Das Evangelium vom Leben ist nicht ausschließlich für die Gläubigen da: es ist für alle da. Die Frage des Lebens und seiner Verteidigung und Förderung ist nicht alleiniges Vorrecht der Christen“.






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