14 Johannes Paul II., Enzyklika Fides et ratio, Nr. 4:
„[...] abgesehen von den einzelnen Denkrichtungen gibt es eine Gesamtheit von
Erkenntnissen, in der man so etwas wie ein geistiges Erbe der Menschheit erkennen
kann; gleichsam als befänden wir uns im Angesicht einer impliziten
Philosophie, auf Grund der sich ein jeder bewußt ist, diese
Prinzipien, wenngleich in undeutlicher, unreflektierter Form zu besitzen. Diese
Erkenntnisse sollten, eben weil sie in irgendeiner Weise von allen geteilt
werden, eine Art Bezugspunkt der verschiedenen philosophischen Schulen
darstellen. Wenn es der Vernunft gelingt, die ersten und allgemeinen Prinzipien
des Seins zu erfassen und zu formulieren und daraus in rechter Weise konsequente
Schlußfolgerungen von logischer und deontologischer Bedeutung zu
entwickeln, dann kann sie sich als eine richtige Vernunft oder, wie die antiken
Denker sie nannten, als orthòs logos, recta ratio ausgeben“.
15 Vgl. II.
Vatikanisches Konzil, Dei Verbum, Nr. 10.
16 Johannes Paul II.,
Enzyklika Fides et ratio, Nr. 23: „Das Verhältnis von Glaube und
Philosophie trifft in der Verkündigung vom gekreuzigten und auferstandenen
Christus auf die Felsenklippe, an der es Schiffbruch erleiden kann. Doch
jenseits dieser Klippe kann es in das unendliche Meer der Wahrheit einmünden.
Hier zeigt sich deutlich die Grenze zwischen Vernunft und Glaube, es wird aber
auch der Raum klar erkennbar, in dem sich beide begegnen können“; Johannes
Paul II., Enzyklika Evangelium vitae, Nr. 101: „Das Evangelium vom
Leben ist nicht ausschließlich für die Gläubigen da: es
ist für alle da. Die Frage des Lebens und seiner Verteidigung und Förderung
ist nicht alleiniges Vorrecht der Christen“.
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