15. Eine
weitere Gefahr, mit der man bei der Untersuchung der sozialen Folgen der Frage,
die uns hier beschäftigt, rechnen muß, ist die Banalisierung. Manche
behaupten, die Anerkennung und Gleichstellung der faktischen
Lebensgemeinschaften dürfe uns nicht über Gebühr Sorgen
bereiten, da ihre Zahl verhältnismäßig gering sei. In diesem
Fall sollte man jedoch genau das Gegenteil annehmen. Eine solch quantitative Erörterung
zieht letztlich das Interesse in Zweifel, die Frage der faktischen
Lebensgemeinschaften als Frage erster Ordnung zu betrachten. Und dies um so
mehr, wenn man der (gegenwärtigen und zukünftigen) ernsthaften Frage
des Schutzes von Ehe und Familie durch eine angemessene Familienpolitik kaum
genügend Aufmerksamkeit schenkt, obwohl sie sich reell auf das
Gesellschaftsleben auswirken würde. Die undifferenzierte Verherrlichung
der Entscheidungsfreiheit des einzelnen ohne jeden Bezug auf eine soziale
Wertordnung folgt einer völlig individualistischen und privaten Auffassung
von Ehe und Familie und verkennt ihre objektive soziale Dimension. Man darf
also nicht vergessen, daß die Fortpflanzung das „genetische“ Prinzip der
Gesellschaft ist und daß die Kindererziehung der ursprüngliche Ort
der Weitergabe und Pflege des sozialen Netzes, der wesentliche Kern seiner
strukturellen Gestaltung ist.
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