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Päpstlicher Rat für die Familie
Ehe, Familie und faktische Lebensgemeinschaften

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  • III- Die faktischen Lebensgemeinschaften und ihre Stellung in der Gesellschaft als ganze
    • Die soziale und politische Dimension der Frage der Gleichstellung
      • 15
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15. Eine weitere Gefahr, mit der man bei der Untersuchung der sozialen Folgen der Frage, die uns hier beschäftigt, rechnen muß, ist die Banalisierung. Manche behaupten, die Anerkennung und Gleichstellung der faktischen Lebensgemeinschaften dürfe uns nicht über Gebühr Sorgen bereiten, da ihre Zahl verhältnismäßig gering sei. In diesem Fall sollte man jedoch genau das Gegenteil annehmen. Eine solch quantitative Erörterung zieht letztlich das Interesse in Zweifel, die Frage der faktischen Lebensgemeinschaften als Frage erster Ordnung zu betrachten. Und dies um so mehr, wenn man der (gegenwärtigen und zukünftigen) ernsthaften Frage des Schutzes von Ehe und Familie durch eine angemessene Familienpolitik kaum genügend Aufmerksamkeit schenkt, obwohl sie sich reell auf das Gesellschaftsleben auswirken würde. Die undifferenzierte Verherrlichung der Entscheidungsfreiheit des einzelnen ohne jeden Bezug auf eine soziale Wertordnung folgt einer völlig individualistischen und privaten Auffassung von Ehe und Familie und verkennt ihre objektive soziale Dimension. Man darf also nicht vergessen, daß die Fortpflanzung das „genetischePrinzip der Gesellschaft ist und daß die Kindererziehung der ursprüngliche Ort der Weitergabe und Pflege des sozialen Netzes, der wesentliche Kern seiner strukturellen Gestaltung ist.   




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