17. Die
Familie hat das Recht, von der Gesellschaft Schutz und Hilfe zu erfahren, wie
es viele der geltenden Verfassungen der ganzen Welt anerkennen. 21 Es
geht also um die rechtliche Anerkennung der wesentlichen Aufgabe, welche die in
der Ehe begründete Familie für die Gesellschaft erfüllt. Diesem
ursprünglichen Recht der Familie entspricht von seiten der Gesellschaft
eine nicht nur moralische, sondern auch bürgerliche Pflicht. Das Recht der
in der Ehe begründeten Familie auf Schutz und Hilfe von seiten der
Gesellschaft und des Staates muß im Gesetz verankert sein; denn es geht
hier um das Gemeinwohl. Thomas von Aquin lehnt die Vorstellung, das
Sittengesetz und das bürgerliche Gesetz dürften sich widersprechen,
ab, und die Grundlage seiner Argumentation ist einleuchtend: Sie unterscheiden
sich zwar, aber sie widersprechen sich nicht; sie unterscheiden sich zwar, aber
sie lösen sich nicht gegenseitig auf; zwischen ihnen gibt es weder Zweideutigkeit
noch Widerspruch. 22 Und wie Johannes Paul II. erklärt: „Es ist
also nötig, daß diejenigen, die zur Führung der Geschicke eines
Landes berufen sind, die Ehe als Institution anerkennen und bestätigen.
Die Ehe besitzt in der Tat einen besonderen Rechtsstatus, der den Eheleuten
Rechte und Pflichten zuteilt, sowohl in der Beziehung zueinander als auch gegenüber
den Kindern. Die Rolle der Familien in der Gesellschaft, deren Fortbestand sie
gewährleisten, ist daher wesentlich. Die Familie fördert die
Sozialisierung der Jugendlichen und trägt zur Eindämmung
verschiedener Ausdrucksformen der Gewalt bei, sowohl durch die Weitergabe von
Werten als auch durch die Erfahrung der Brüderlichkeit und Solidarität,
die jeden Tag darin ermöglicht wird. In der Suche nach rechtsgültigen
Lösungen für die moderne Gesellschaft kann sie nicht auf die gleiche
Stufe mit einfachen Lebensgemeinschaften und Partnerschaften gestellt werden,
und diese dürfen nicht die Sonderrechte genießen, die ausschließlich
der mit dem Schutz der ehelichen Verpflichtung und der auf die Ehe gründenden
Familie verknüpft sind-Familie als Gemeinschaft des Lebens und der
dauerhaften Liebe, Frucht der vollkommenen und treuen Selbsthingabe der
Ehepartner, aufgeschlossen für das Leben“.23
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