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Päpstlicher Rat für die Familie
Ehe, Familie und faktische Lebensgemeinschaften

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  • III- Die faktischen Lebensgemeinschaften und ihre Stellung in der Gesellschaft als ganze
    • Anthropologische Grundlagen des Unterschieds zwischen Ehe und „faktischen Lebensgemeinschaften“
      • 19
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Anthropologische Grundlagen des Unterschieds zwischen Ehe und „faktischen Lebensgemeinschaften  

19. Die Ehe hat also ganz fest umschriebene anthropologische Grundlagen und Voraussetzungen, die sie von jeder anderen Verbindung unterscheiden und die-den Bereich des konkreten Handelns, des „Faktischen“, übersteigen und-im Personsein von Mann und Frau verankert sind. 

Zu diesen Voraussetzungen gehören: die Gleichheit von Mann und Frau, dennbeide sind in gleicher Weise Personen28 (wenn auch in unterschiedlicher Form); der komplementäre Charakter der beiden Geschlechter29, der für die natürliche Anziehung verantwortlich ist und zur Zeugung von Kindern bewegt; die Möglichkeit der Liebe zum anderen, weil er ein anderes und komplementäres Geschlecht ist, so daß „diese Liebe durch den eigentlichen Vollzug der Ehe in besonderer Weise ausgedrückt und verwirklicht wird“30; die Möglichkeit-welche die Freiheit besitzt-eine feste und endgültige Beziehung einzugehen, das heißt eine Beziehung, die rechtlich geschuldet ist31; und schließlich die soziale Dimension des Ehe- und Familienlebens, dem ersten Milieu für die Erziehung und Öffnung für die Gesellschaft durch die Verwandtschaftsbeziehungen (die zur Gestaltung der Identität der menschlichen Person beitragen). 32




28 Johannes Paul II.,Gratissimam sane (Brief an die Familien), Nr. 6.



29 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2333; Johannes Paul II.,Gratissimam sane (Brief an die Familien), Nr. 8.



30 II. Vatikanisches Konzil,Pastoralkonstitution Gaudium et spes, Nr. 49.



31 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2332; Johannes Paul II., Ansprache zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota, 21.01.1999.



32 Johannes Paul II., Gratissimam sane (Brief an die Familien), Nr. 7-8.






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