21. Es
handelt sich also um ein festes gemeinsames Vorhaben, das aus dem freien und
vollkommenen Geschenk der fruchtbaren ehelichen Liebe entspringt als etwas, was
rechtlich geschuldet ist. Die rechtliche Dimension wohnt der Ehe inne, handelt
es sich doch um eine ursprüngliche gesellschaftliche Institution (die der
Anfang der Gesellschaft ist). „Sie sind frei, die Ehe zu schließen,
nachdem sie sich gegenseitig frei gewählt haben. In einem Augenblick aber,
wo sie diesen Akt setzen, begründen sie einen neuen personalen Stand, in
dem die Liebe etwas Geschuldetes wird auch mit rechtlicher Relevanz“.34
Es mag zwar auch andere Weisen geben, die Sexualität zu leben-sogar im
Gegensatz zu den natürlichen Neigungen-, andere Formen des Zusammenlebens,
andersgeartete Verbindungen-ob sie nun auf der geschlechtlichen Differenzierung
basieren oder nicht-, andere Mittel, Kinder in die Welt zu setzen. Doch die in
der Ehe begründete Familie besitzt das entscheidende Merkmal. Als einzige
Institution besitzt sie alle obengenannten Elemente von Anfang an gleichzeitig.
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