22. Es
empfiehlt sich daher, bestimmte wichtige und unersetzliche anthropologische
Prinzipien hinsichtlich der Beziehung zwischen Mann und Frau hervorzuheben. Sie
sind nicht nur für das Zusammenleben grundlegend, sondern auch und vor
allem für die Verteidigung der Würde aller Menschen. Der zentrale
Kern und das wesentliche Element dieser Prinzipien ist die eheliche Liebe
zwischen zwei Menschen, die aufgrund ihrer Würde als Personen gleich sind,
sich aber in ihrer Geschlechtlichkeit unterscheiden und ergänzen. Hier
steht das Wesen der Ehe als natürliche und menschliche Wirklichkeit auf
dem Spiel, und das Wohl der ganzen Gesellschaft ist davon betroffen. „Wie alle
wissen, werden heute nicht nur die Eigenschaften und Zielsetzungen der Ehe in
Frage gestellt, sondern sogar Wert und Nutzen dieser Institution. Auch wenn man
ungebührliche Verallgemeinerungen ausschließt, so ist es doch unmöglich
in dieser Hinsicht, das wachsende Phänomen der sogenannten ,freien
Verbindungen’ (vgl. Familiaris consortio, 81) und die anhaltenden
Kampagnen zu einer Meinungsbildung mit dem Ziel, auch den Verbindungen
gleichgeschlechtlicher Personen die Würde einer Ehe zuzuerkennen, nicht zu
beachten“.35
Es geht hier um ein Grundprinzip: Um echte und freie eheliche Liebe zu sein,
muß die Liebe durch den frei vollzogenen Akt des Ehekonsenses in eine
rechtlich einzufordernden Liebe verwandelt werden. „Im Licht dieser Grundsätze“,
schließt der Papst, „kann der wesentliche Unterschied zwischen einer
faktischen Lebensgemeinschaft-die [angeblich] auch auf Liebe beruht-und der
Ehe, in der die Liebe in eine nicht nur moralische, sondern auch streng
rechtliche Verpflichtung umgesetzt wird, festgestellt und verstanden
werden“.36
Die Ehe-welche die Familie begründet-ist in der Tat nicht nur eine „Art
und Weise, als Paar die Sexualität zu leben“: Wenn sie nur dies wäre,
wäre sie nur eine Modalität von vielen anderen möglichen.
37 Sie ist auch nicht bloß Ausdruck einer gefühlsmäßigen
Liebe zwischen zwei Menschen: dieses Merkmal gilt für die Liebe ganz
allgemein, wenn sie im Rahmen einer Freundschaft steht. Die Ehe ist noch mehr:
Sie ist die Verbindung zwischen einer Frau und einem Mann als solche in der
Ganzheit ihres Mann- und Frauseins. Wenn diese Verbindung nur durch den freien
Willensakt der Kontrahenten zustande kommt, dann ist sein spezifischer Inhalt
von der Struktur des Menschseins, vom Mann- und Frausein, bestimmt, nämlich
von der gegenseitigen Hingabe und von der Weitergabe des Lebens. Diese
Selbsthingabe in seiner ganzen, komplementären Dimension des Mann- und
Frauseins mit dem Willen, sich gegenseitig rechtlich zu schulden, nennt sich
Ehe, und die Kontrahenten werden zu Eheleuten: „Die Ehegemeinschaft wurzelt in
der natürlichen Ergänzung von Mann und Frau und lebt aus dem persönlichen
Willen der Gatten, ihr ganzes Leben zu teilen, das, was sie haben, und das, was
sie sind. Deshalb ist eine solche Gemeinschaft die Frucht und das Zeichen eines
tief menschlichen Anspruchs“.38
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