Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek
Päpstlicher Rat für die Familie
Ehe, Familie und faktische Lebensgemeinschaften

IntraText CT - Text

  • III- Die faktischen Lebensgemeinschaften und ihre Stellung in der Gesellschaft als ganze
    • Anthropologische Grundlagen des Unterschieds zwischen Ehe und „faktischen Lebensgemeinschaften“
      • 22
zurück - vor

Hier klicken um die Links zu den Konkordanzen auszublenden

22. Es empfiehlt sich daher, bestimmte wichtige und unersetzliche anthropologische Prinzipien hinsichtlich der Beziehung zwischen Mann und Frau hervorzuheben. Sie sind nicht nur für das Zusammenleben grundlegend, sondern auch und vor allem für die Verteidigung der Würde aller Menschen. Der zentrale Kern und das wesentliche Element dieser Prinzipien ist die eheliche Liebe zwischen zwei Menschen, die aufgrund ihrer Würde als Personen gleich sind, sich aber in ihrer Geschlechtlichkeit unterscheiden und ergänzen. Hier steht das Wesen der Ehe als natürliche und menschliche Wirklichkeit auf dem Spiel, und das Wohl der ganzen Gesellschaft ist davon betroffen. „Wie alle wissen, werden heute nicht nur die Eigenschaften und Zielsetzungen der Ehe in Frage gestellt, sondern sogar Wert und Nutzen dieser Institution. Auch wenn man ungebührliche Verallgemeinerungen ausschließt, so ist es doch unmöglich in dieser Hinsicht, das wachsende Phänomen der sogenannten ,freien Verbindungen’ (vgl. Familiaris consortio, 81) und die anhaltenden Kampagnen zu einer Meinungsbildung mit dem Ziel, auch den Verbindungen gleichgeschlechtlicher Personen die Würde einer Ehe zuzuerkennen, nicht zu beachten“.35

Es geht hier um ein Grundprinzip: Um echte und freie eheliche Liebe zu sein, muß die Liebe durch den frei vollzogenen Akt des Ehekonsenses in eine rechtlich einzufordernden Liebe verwandelt werden. „Im Licht dieser Grundsätze“, schließt der Papst, „kann der wesentliche Unterschied zwischen einer faktischen Lebensgemeinschaft-die [angeblich] auch auf Liebe beruht-und der Ehe, in der die Liebe in eine nicht nur moralische, sondern auch streng rechtliche Verpflichtung umgesetzt wird, festgestellt und verstanden werden“.36

Die Ehe-welche die Familie begründet-ist in der Tat nicht nur eine „Art und Weise, als Paar die Sexualität zu leben“: Wenn sie nur dies wäre, wäre sie nur eine Modalität von vielen anderen möglichen. 37 Sie ist auch nicht bloß Ausdruck einer gefühlsmäßigen Liebe zwischen zwei Menschen: dieses Merkmal gilt für die Liebe ganz allgemein, wenn sie im Rahmen einer Freundschaft steht. Die Ehe ist noch mehr: Sie ist die Verbindung zwischen einer Frau und einem Mann als solche in der Ganzheit ihres Mann- und Frauseins. Wenn diese Verbindung nur durch den freien Willensakt der Kontrahenten zustande kommt, dann ist sein spezifischer Inhalt von der Struktur des Menschseins, vom Mann- und Frausein, bestimmt, nämlich von der gegenseitigen Hingabe und von der Weitergabe des Lebens. Diese Selbsthingabe in seiner ganzen, komplementären Dimension des Mann- und Frauseins mit dem Willen, sich gegenseitig rechtlich zu schulden, nennt sich Ehe, und die Kontrahenten werden zu Eheleuten: „Die Ehegemeinschaft wurzelt in der natürlichen Ergänzung von Mann und Frau und lebt aus dem persönlichen Willen der Gatten, ihr ganzes Leben zu teilen, das, was sie haben, und das, was sie sind. Deshalb ist eine solche Gemeinschaft die Frucht und das Zeichen eines tief menschlichen Anspruchs“.38




35 Ebd.



36 Ebd.



37 „Die Ehe stellt den rechtlichen Rahmen dar, welcher die Beständigkeit der Familie fördert. Sie ermöglicht die Verjüngung der Generationen. Sie ist kein bloßer Vertrag oder Privatangelegenheit, sondern stellt eine der Grundstrukturen der Gesellschaft dar.“ Erklärung des ständigen Rats der Französischen Bischofskonferenz zum Gesetzentwurf über den „bürgerlichen Solidaritätspakt“, 17.9.1998.



38 Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 19.






zurück - vor

Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek

Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC
IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License