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Päpstlicher Rat für die Familie
Ehe, Familie und faktische Lebensgemeinschaften

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  • III- Die faktischen Lebensgemeinschaften und ihre Stellung in der Gesellschaft als ganze
    • Verschlimmerung der Lage durch die Gleichstellung von Ehe und homosexueller Verhältnisse
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Verschlimmerung der Lage durch die Gleichstellung von Ehe und homosexueller Verhältnisse  

23. Die Wahrheit über die eheliche Liebe ermöglicht es, die ernsten sozialen Folgen einer Institutionalisierung homosexueller Beziehungen besser zu verstehen: „Angesichts der obengenannten Prinzipien wird auch klar, wie unangemessen es ist, den Verbindungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen eine ,ehelicheRealität zuzuschreiben. Dem steht in erster Linie die objektive Unmöglichkeit entgegen, eine solche Verbindung durch die Weitergabe des Lebens Frucht bringen zu lassen-gemäß dem von Gott in die Struktur des Menschen eingeschriebenen Plan. Ein Hindernis sind die mangelnden Voraussetzungen für jene interpersonale Komplementarität, die der Schöpfer für Mann und Frau gewollt hat und zwar sowohl auf physisch-biologischer als auch auf besonders psychologischer Ebene“.39 Die Ehe darf nicht mit einer homosexuellen Beziehung auf eine Ebene gestellt werden; das widerspräche dem gesunden Menschenverstand. 40 Die moralischen und rechtlichen Folgen des Anspruchs, homosexuelle Paare als faktische Lebensgemeinschaften zu betrachten, sind besonders verheerend. 41 „Die faktische Lebensgemeinschaft von Homosexuellen ist einerseits eine bedauernswerte Entstellung dessen, was eine Liebes- und Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau in der gegenseitigen, für das Leben offenen Hingabe, sein sollte“.42 Noch schlimmer aber ist der Anspruch, diese Gemeinschaften der „Zivilehegleichzustellen, wie ihn einige neuere Initiativen erheben. 43 Obendrein streben diese Initiativen die gesetzliche Erlaubnis für homosexuelle Paare an, Kinder zu adoptieren, und schaffen somit einen ernsthaften Risikofaktor. 44 „Die Verbindung zwischen zwei Männern oder zwei Frauen kann keine wahre Familie darstellen, und noch weniger kann man einem solchen Bund das Recht zugestehen, elternlose Kinder zu adoptieren“.45 An die soziale Transzendenz der Wahrheit über die eheliche Liebe erinnern und demzufolge betonen, daß die Anerkennung oder-schlimmer noch-die Gleichstellung homosexueller Beziehungen mit der Ehe ein schwerer Fehler wäre, ist keine Diskriminierung dieser Menschen. Das Gemeinwohl der Gesellschaft verlangt, daß die eheliche Gemeinschaft als Fundament der Familie gesetzlich anerkannt, gefördert und geschützt wird. 46

  




39 Johannes Paul II., Ansprache zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota, 21.01.1999, Nr. 5.



40 „Die Beziehung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts und die Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau sind nicht gleichwertig. Nur letztere sind als Paar zu bezeichnen, weil der Begriff die geschlechtliche Differenzierung, die eheliche Dimension, die Fähigkeit zur Vaterschaft und Mutterschaft voraussetzt. Die Homosexualität kann offensichtlich nicht dieses symbolische Ganze darstellen.“ Erklärung des ständigen Rats der Französischen Bischofskonferenz zum Gesetzentwurf zum „bürgerlichen Solidaritätspakt“, 17.9.1998.



41 Zur ernsten inneren moralischen Ungeordnetheit der homosexuellen Handlungen im Widerspruch zum Naturgesetz vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2357-2359; Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Persona humana, 29.12.1975; Päpstlicher Rat für die Familie, Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung, 8.12.1995, Nr. 104.



42 Johannes Paul II., Ansprache an die Teilnehmer der 14. Vollversammlung des Päpstlichen Rates für die Familie; vgl. Johannes Paul II., Ansprache beim Angelus am 19.6.1994.



43 Päpstlicher Rat für die Familie, Erklärung zur Resolution des Europäischen Parlaments über die Gleichstellung der „faktischen Lebensgemeinschaften, einschließlich der homosexuellen, mit der Familie, 17.3.2000.



44 Erklärung des Vorsitzenden der Französischen Bischofskonferenz nach der Verabschiedung des „bürgerlichen Solidaritätspakts“, 13.10.1999: „Wir dürfen nicht verkennen, daß eine solche Gesetzgebung den ersten Schritt beispielsweise zur Adoption von Kindern durch Menschen darstellt, die in einer homosexuellen Beziehung leben. Wir fürchten um die Zukunft und bedauern, was in der Vergangenheit geschehen ist“.



45 Johannes Paul II., Ansprache beim Angelus, 20.02.1994.



46 Vgl. Erklärung der ständigen Kommission der Spanischen Bischofskonferenz zur Resolution des Europäischen Parlaments über die Gleichheit der Rechte von homosexuellen Männern und Frauen, 24.6.1994.






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