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Verschlimmerung der Lage durch die Gleichstellung von Ehe und
homosexueller Verhältnisse
23. Die
Wahrheit über die eheliche Liebe ermöglicht es, die ernsten sozialen
Folgen einer Institutionalisierung homosexueller Beziehungen besser zu
verstehen: „Angesichts der obengenannten Prinzipien wird auch klar, wie
unangemessen es ist, den Verbindungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen eine
,eheliche’ Realität zuzuschreiben. Dem steht in erster Linie die objektive
Unmöglichkeit entgegen, eine solche Verbindung durch die Weitergabe des
Lebens Frucht bringen zu lassen-gemäß dem von Gott in die Struktur
des Menschen eingeschriebenen Plan. Ein Hindernis sind die mangelnden
Voraussetzungen für jene interpersonale Komplementarität, die der Schöpfer
für Mann und Frau gewollt hat und zwar sowohl auf physisch-biologischer
als auch auf besonders psychologischer Ebene“.39 Die Ehe darf nicht mit
einer homosexuellen Beziehung auf eine Ebene gestellt werden; das widerspräche
dem gesunden Menschenverstand. 40 Die moralischen und rechtlichen
Folgen des Anspruchs, homosexuelle Paare als faktische Lebensgemeinschaften zu
betrachten, sind besonders verheerend. 41 „Die faktische
Lebensgemeinschaft von Homosexuellen ist einerseits eine bedauernswerte
Entstellung dessen, was eine Liebes- und Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann
und einer Frau in der gegenseitigen, für das Leben offenen Hingabe, sein
sollte“.42 Noch schlimmer aber ist der Anspruch, diese Gemeinschaften
der „Zivilehe“ gleichzustellen, wie ihn einige neuere Initiativen erheben.
43 Obendrein streben diese Initiativen die gesetzliche Erlaubnis für
homosexuelle Paare an, Kinder zu adoptieren, und schaffen somit einen
ernsthaften Risikofaktor. 44 „Die Verbindung zwischen zwei Männern
oder zwei Frauen kann keine wahre Familie darstellen, und noch weniger kann man
einem solchen Bund das Recht zugestehen, elternlose Kinder zu
adoptieren“.45 An die soziale Transzendenz der Wahrheit über die
eheliche Liebe erinnern und demzufolge betonen, daß die Anerkennung
oder-schlimmer noch-die Gleichstellung homosexueller Beziehungen mit der Ehe
ein schwerer Fehler wäre, ist keine Diskriminierung dieser Menschen. Das
Gemeinwohl der Gesellschaft verlangt, daß die eheliche Gemeinschaft als
Fundament der Familie gesetzlich anerkannt, gefördert und geschützt
wird. 46
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