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V – Christliche Ehe und faktische Lebensgemeinschaft
Christliche Ehe und gesellschaftlicher Pluralismus
30. Die
Kirche besteht seit einigen Jahren immer wieder auf dem Vertrauen, das der menschlichen
Person, ihrer Freiheit und ihren Werten gebührt, sowie auf der Hoffnung
auf das Heilswirken Gottes in der Welt, das hilft alle Schwachheit zu überwinden.
Gleichzeitig äußert sie ihre tiefe Sorge über die zahlreichen
Angriffe auf die menschliche Person und ihre Würde und verwahrt sich gegen
gewisse ideologische Voraussetzungen der sogenannten „postmodernen“ Kultur.
Denn sie verdunkeln die Werte, die sich aus der Wahrheit über das
Menschsein ergeben, und erschweren es, nach ihnen zu leben. „Es handelt sich
nicht mehr um begrenzte und gelegentliche Einwände, sondern um eine
globale und systematische Infragestellung der sittlichen Lehrüberlieferung
aufgrund bestimmter anthropologischer und ethischer Auffassungen. Diese haben
ihre Wurzel in dem mehr oder weniger verborgenen Einfluß von Denkströmungen,
die schließlich die menschliche Freiheit der Verwurzelung in dem ihr
wesentlichen und für sie bestimmenden Bezug zur Wahrheit
beraubt“.70
Wenn die Freiheit von der Wahrheit getrennt wird, „schwindet jeder Bezug zu
gemeinsamen Werten und zu einer für alle geltenden absoluten Wahrheit: das
gesellschaftliche Leben läuft Gefahr, in einen vollkommenen Relativismus
abzudriften. Dann läßt sich alles vereinbaren, über alles
verhandeln: auch über das erste Grundrecht, das Recht auf
Leben“.71 Diese Warnung gilt gewiß auch für die Ehe und die
Familie, der einzigen und vollkommen menschlichen Quelle und Ursache der
Verwirklichung dieses Urrechts. Dies ist dann der Fall, wenn man „eine
Zersetzung von Begriff und Erfahrung der Freiheit“ zuläßt, „die
nicht als die Fähigkeit aufgefaßt wird, den Plan Gottes für Ehe
und Familie zu verwirklichen, sondern vielmehr als autonome Kraft der
Selbstbehauptung-für das eigene, egoistisch verstandene Wohlergehen und
nicht selten gegen die Mitmenschen“72
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