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Päpstlicher Rat für die Familie
Ehe, Familie und faktische Lebensgemeinschaften

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  • V – Christliche Ehe und faktische Lebensgemeinschaft
    • Christliche Ehe und gesellschaftlicher Pluralismus
      • 30
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VChristliche Ehe und faktische Lebensgemeinschaft  

Christliche Ehe und gesellschaftlicher Pluralismus  

30. Die Kirche besteht seit einigen Jahren immer wieder auf dem Vertrauen, das der menschlichen Person, ihrer Freiheit und ihren Werten gebührt, sowie auf der Hoffnung auf das Heilswirken Gottes in der Welt, das hilft alle Schwachheit zu überwinden. Gleichzeitig äußert sie ihre tiefe Sorge über die zahlreichen Angriffe auf die menschliche Person und ihre Würde und verwahrt sich gegen gewisse ideologische Voraussetzungen der sogenanntenpostmodernenKultur. Denn sie verdunkeln die Werte, die sich aus der Wahrheit über das Menschsein ergeben, und erschweren es, nach ihnen zu leben. „Es handelt sich nicht mehr um begrenzte und gelegentliche Einwände, sondern um eine globale und systematische Infragestellung der sittlichen Lehrüberlieferung aufgrund bestimmter anthropologischer und ethischer Auffassungen. Diese haben ihre Wurzel in dem mehr oder weniger verborgenen Einfluß von Denkströmungen, die schließlich die menschliche Freiheit der Verwurzelung in dem ihr wesentlichen und für sie bestimmenden Bezug zur Wahrheit beraubt“.70

Wenn die Freiheit von der Wahrheit getrennt wird, „schwindet jeder Bezug zu gemeinsamen Werten und zu einer für alle geltenden absoluten Wahrheit: das gesellschaftliche Leben läuft Gefahr, in einen vollkommenen Relativismus abzudriften. Dann läßt sich alles vereinbaren, über alles verhandeln: auch über das erste Grundrecht, das Recht auf Leben“.71 Diese Warnung gilt gewiß auch für die Ehe und die Familie, der einzigen und vollkommen menschlichen Quelle und Ursache der Verwirklichung dieses Urrechts. Dies ist dann der Fall, wenn man „eine Zersetzung von Begriff und Erfahrung der Freiheitzuläßt, „die nicht als die Fähigkeit aufgefaßt wird, den Plan Gottes für Ehe und Familie zu verwirklichen, sondern vielmehr als autonome Kraft der Selbstbehauptung-für das eigene, egoistisch verstandene Wohlergehen und nicht selten gegen die Mitmenschen72




70 Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor, Nr. 4.



71 Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium vitae, Nr. 20; vgl. ebd. Nr. 19.



72 Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 6; vgl. Johannes Paul II., Gratissimam sane (Brief an die Familien), Nr. 13.






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