Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek
Päpstlicher Rat für die Familie
Ehe, Familie und faktische Lebensgemeinschaften

IntraText CT - Text

  • V – Christliche Ehe und faktische Lebensgemeinschaft
    • Christliche Ehe und gesellschaftlicher Pluralismus
      • 31
zurück - vor

Hier klicken um die Links zu den Konkordanzen auszublenden

31. Die christliche Gemeinschaft hat von diesem Prinzip ausgehend die christliche Ehe als konkretes Zeichen der Verbindung Christi mit seiner Kirche gelebt. Jesus Christus hat die Ehe zu einem Heilsereignis in der neuen Ordnung erhoben, die mit der Heilsökonomie verbunden ist. Anders gesagt: Die Ehe ist ein Sakrament des Neuen Bundes. 73 Es handelt sich hier um einen wesentlichen Punkt für das Verständnis von Inhalt und Tragweite des Ehebundes zwischen zwei Getauften. Das Lehramt der Kirche hat seinerseits erklärt, daß „das Sakrament der Ehe vor den anderen diese Besonderheit hat: Es umfaßt als Sakrament eine Wirklichkeit, die bereits in der Schöpfungsordnung vorliegt; es ist derselbe Ehebund, den der Schöpfer ,am Anfangbegründet hat“74

In einer in weiten Teilen säkularisierten Gesellschaft, die sich zunehmend von den Werten der Wahrheit über die menschliche Person entfernt, ist es heute notwendig, auf dem Inhalt dieses Ehebundes, „durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist“75, so wie Gott ihn „von Anfang an“76 in der natürlichen Ordnung der Schöpfung gewollt hat, zu beharren. Dies macht eine nüchterne Reflexion erforderlich: nicht nur von den praktizierenden Gläubigen, sondern auch von denen, die ihre religiöse Praxis aufgegeben haben, von Ungläubigen und Gläubigen anderer Anschauungen, das heißt von allen Menschen, Männern und Frauen, als Glieder einer zivilen Gemeinschaft und für das Gemeinwohl Verantwortliche. In Erinnerung gerufen werden muß die Natur der in der Ehe begründeten Familie, deren Charakter nicht nur historisch und konjunkturell, sondern ontologisch, das heißt unabhängig ist von allen epochalen, lokalen und kulturellen Wandlungen. Das gleiche gilt für den sich daraus ergebenden Rechtscharakter.   




73 Vgl. Konzil von Trient, Sessio VII und XXIV.



74 Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 68.



75 Codex des kanonischen Rechtes, can. 1055 § 1; Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 1601.



76 II. Vatikanisches Konzil,Pastoralkonstitution Gaudium et spes, Nr. 48.






zurück - vor

Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek

Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC
IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License