| Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek |
| Päpstlicher Rat für die Familie Ehe, Familie und faktische Lebensgemeinschaften IntraText CT - Text |
|
|
|
34. Was den ersten Punkt betrifft, so sagt man oft, die Liebe sei das Fundament der Ehe, und diese sei eine Lebens- und Liebesgemeinschaft. Man macht aber nicht immer hinreichend geltend, daß sie die Bedingung für die Ehe als Institution ist und vernachlässigt so die rechtliche Dimension des Konsenses. Die Ehe ist eine Institution. Verkennt man dies, kommt es oft zu einer großen Verwirrung, was die Frage der christlichen Ehe und der faktischen Lebensgemeinschaften betrifft: Die durch eine faktische Lebensgemeinschaft gebundenen Partner können zwar behaupten, ihre Beziehung sei in der „Liebe“ begründet (doch es handelt sich dann um eine Liebe, die das II. Vatikanische Konzil als sic dicto libero bezeichnet) und sie bildeten eine Lebens- und Liebesgemeinschaft (doch diese Gemeinschaft unterscheidet sich wesentlich von der communitas vitae et amoris coniugalis, die sich Ehe nennt81).
|
81 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, Nr. 49. |
Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek |
Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License |