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| Päpstlicher Rat für die Familie Ehe, Familie und faktische Lebensgemeinschaften IntraText CT - Text |
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39. Die faktischen Lebensgemeinschaften sind von der sogenannten „freien Liebe geprägt, die das der ehelichen Liebe eigentümliche und für sie charakteristische Band ausschließt oder ablehnt. Für die Entstehung solcher Gemeinschaften sind Schwächefaktoren verantwortlich, deren verschiedene Elemente es zu unterscheiden gilt. Wie wir gesehen haben, ist außerdem zu unterscheiden zwischen faktischen Lebensgemeinschaften, zu denen einige aufgrund schwieriger Situationen gezwungen sind, und faktischen Lebensgemeinschaften, die freiwillig gewählt wurden in „einer Haltung der Verachtung, des Protestes oder der Ablehnung gegenüber der Gesellschaft, der Familie als Institution, der gesellschaftlich-politischen Ordnung oder einer Haltung, die nur auf Lebensgenuß ausgeht“.91 Weiterhin ist der Fall derjenigen zu betrachten, die „durch äußerste Unwissenheit und Armut, infolge wirklich ungerechter Verhältnisse oder auch durch eine gewisse seelische Unreife, die sie mit Unsicherheit und Furcht vor einer dauerhaften und endgültigen Bindung erfüllt“92, in eine faktische Lebensgemeinschaft getrieben werden. Die ethische Beurteilung, die Pastoral und das christliche Engagement in der Politik müssen deshalb der Vielfalt der Situationen Rechnung tragen, die wie oben ausgeführt93 alle mit dem allgemeinen Begriff „faktische Lebensgemeinschaft“ bezeichnet werden. Was auch immer die Ursachen sein mögen, diese Lebensgemeinschaften stellen „die Kirche vor schwierige pastorale Probleme, und zwar wegen der ernsten Folgen, die sich daraus ergeben sowohl in religiös-sittlicher Hinsicht (Verlust der religiösen Bedeutung der Ehe im Licht des Bundes Gottes mit seinem Volk, Fehlen der Sakramentsgnade, schweres Ärgernis) als auch in sozialer Hinsicht (Zerstörung des Familienbegriffs, Schwächung des Sinnes für Treue auch gegenüber der Gesellschaft, mögliche seelische Schäden bei den Kindern, zunehmender Egoismus)“. 94 Deshalb und in Anbetracht der sittlichen und pastoralen Dimension beobachtet die Kirche die Verbreitung des Phänomens der unehelichen Lebensgemeinschaften.
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91 Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 81. 92 Ebd. 93 Vgl. Nr. 4-8. 94 Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 81. |
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