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Päpstlicher Rat für die Familie
Ehe, Familie und faktische Lebensgemeinschaften

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Einleitung 

1. Die sogenannten „faktischen Lebensgemeinschaften“ haben in den letzten Jahren in der Gesellschaft eine immer größere Bedeutung gewonnen. Initiativen fordern ihre institutionelle Anerkennung, ja sogar ihre Gleichstellung mit aus der Ehe hervorgegangen Familien. Angesichts einer so ernsten Frage, die sich auf die Zukunft der ganzen Menschheitsfamilie auswirken wird, möchte der Päpstliche Rat für die Familie mit Hilfe der folgenden Überlegungen auf die Gefahren einer solchen Anerkennung und Gleichstellung für die Identität der ehelichen Verbindung sowie auf den dadurch entstehenden großen Schaden für die Familie und für das Gemeinwohl aufmerksam machen. 

Nach einer Untersuchung der sozialen Aspekte der faktischen Lebensgemeinschaften, der konstitutiven Elemente und existentiellen Beweggründe setzt sich das vorliegende Dokument mit der Frage ihrer rechtlichen Anerkennung und Gleichstellung vor dem Hintergrund der in der Ehe begründeten Familie und der Gesellschaft als ganze auseinander. Danach befaßt es sich mit der Familie als Gut der Gesellschaft. Der Text betont in diesem Zusammenhang die zu fördernden objektiven Werte und die Rechtspflicht der Gesellschaft, die in der Ehe begründete Familie zu schützen und zu fördern. Danach erörtert es eingehender einige Aspekte der Forderungen nach einer Gleichstellung mit der Ehe. Schließlich legt es allgemeine Unterscheidungskriterien für die Pastoral vor, die den christlichen Gemeinschaften zur Orientierung dienen sollen. 

Die folgenden Ausführungen sind nicht nur an die gerichtet, die in der katholischen Kirche die „Kirche des lebendigen Gottes“ erkennen, „die die Säule und das Fundament der Wahrheit ist“ (1 Tim 3,15), sondern auch an die Christen der anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften sowie an alle, die sich aufrichtig für dieses kostbare Gut, nämlich die Familie, die Grundzelle der Gesellschaft, einsetzen. Denn wie das II. Vatikanische Konzil lehrt, „ist das Wohl der Person sowie der menschlichen und christlichen Gesellschaft zuinnerst mit einem Wohlergehen der Ehe- und Familiengemeinschaft verbunden. Darum begrüßen die Christen zusammen mit allen, welche diese Gemeinschaft hochschätzen, aufrichtig all die verschiedenen Hilfen, mittels derer man heute in der Förderung dieser Gemeinschaft der Liebe und im Schutz des Lebens vorwärtskommt und Gatten und Eltern bei ihrer großen Aufgabe unterstützt werden“.1




1 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, Nr. 47.






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