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Päpstlicher Rat für die Familie
Ehe, Familie und faktische Lebensgemeinschaften

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  • I – Die „faktischen Lebensgemeinschaften“
    • Konstitutive Elemente der faktischen Lebensgemeinschaften
      • 5
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5. Einige faktische Lebensgemeinschaften sind eindeutig das Ergebnis einer ganz konkreten Entscheidung. Eine faktische Lebensgemeinschaft „auf Probe“ liegt häufig dann vor, wenn zwei Menschen zwar eine zukünftige Eheschließung beabsichtigen, sie aber von der Erfahrung einer Lebensgemeinschaft ohne eheliche Verpflichtung abhängig machen. Sie ist somit in gewisser Weise eine „Vorbedingung“ für die Ehe, vergleichbar mit einer „Ehe auf Probe“4. Aber im Unterschied zur Ehe auf Probe strebt sie nach einer bestimmten sozialen Anerkennung. 

Manche leben einfach zusammen und rechtfertigen ihre Entscheidung mit wirtschaftlichen Gründen, oder sie sagen, sie würden so Schwierigkeiten mit dem Gesetz aus dem Weg gehen. Doch nur allzuoft liegen die eigentlichen Gründe viel tiefer. Nicht selten verbirgt sich hinter diesen Vorwänden eine Einstellung, die der Sexualität nicht den richtigen Wert beimißt. Diese Mentalität ist von Pragmatismus, Hedonismus und von einem Liebesbegriff geprägt, der nicht die Übernahme von Verantwortung einschließt. Dadurch entgeht man der Verpflichtung zur Beständigkeit, der Übernahme von Verantwortung, Rechten, Pflichten, die mit echter ehelicher Liebe verbunden sind. 

In anderen Fällen gehen Geschiedene solche faktischen Lebensgemeinschaften ein. Sie sind also eine Alternative zur Ehe. Dadurch daß die Gesetzgebung die Scheidung leicht macht, verliert die Ehe im Bewußtsein der einzelnen tendenziell ihre Identität. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, daß der Vertrauensverlust in die Ehe als Institution auch aus negativen und traumatischen Erfahrungen einer vorherigen Scheidung oder einer Scheidung der Eltern herrühren kann. Dieses besorgniserregende Phänomen ist in den wirtschaftlich entwickelteren Ländern ziemlich geläufig. 

Wer in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenlebt, äußert nicht selten ohne Umschweife seine Ablehnung der Ehe aus ideologischen Gründen. In diesem Fall handelt es sich um die Entscheidung für eine Alternative, um eine ganz bestimmte Weise, Sexualität zu leben. Solche Menschen halten die Ehe für inakzeptabel, weil sie ihrer Ideologie widerspreche und gleichsam eine unzumutbare „Verletzung ihres persönlichen Wohlbefindens“ oder sogar das „Grab der Liebe“ darstelle. Alle diese Ausdrücke deuten hin auf eine Unkenntnis der wahren Natur der menschlichen Liebe, ihrer Selbstlosigkeit, Erhabenheit und Schönheit in der Beständigkeit und Treue der menschlichen Beziehungen. 




4 Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. 80.






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