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| Päpstlicher Rat für die Familie Ehe, Familie und faktische Lebensgemeinschaften IntraText CT - Text |
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18. Die Politiker müssen die Ernsthaftigkeit des Problems erkennen. In unserem Tagen neigt man in den westlichen Ländern in der Politik mit einer gewissen Regelmäßigkeit dazu, den pragmatischen Aspekten und der sogenannten „Politik der Gleichgewichte“ den Vorzug vor konkreten Punkten zu geben. So versucht man das Aufkommen einer Debatte über die Prinzipien zu vermeiden, die den schwierigen und heiklen Zusammenhalt der Parteien, Bündnisse oder Koalitionen gefährden und kompromittieren würde. Müssen diese Gleichgewichte aber nicht in klaren Prinzipien, dem Respekt der Grundwerte und eindeutigen Grundpostulaten begründet sein? „In diesem Zusammenhang muß gesagt werden, daß dann, wenn es keine letzte Wahrheit gibt, die das politische Handeln leitet und ihm Orientierung gibt, die Ideen und Überzeugungen leicht für Machtzwecke mißbraucht werden können. Eine Demokratie ohne Werte verwandelt sich, wie die Geschichte beweist, leicht in einen offenen oder hinterhältigen Totalitarismus“.24 Die Legislative ist mit politischer Verantwortung verbunden; den Politikern kommt es daher zu, (nicht auf der Ebene der Prinzipien, sondern auch auf der Ebene ihrer Anwendung) darüber zu wachen, daß es zwischen dem Sittengesetz und dem bürgerlichen Gesetz zu keiner Diskrepanz kommt-was ernste Folgen in Gegenwart und Zukunft hätte-und daß der erzieherische und kulturelle Wert der Rechtsordnung gewahrt bleibt. 25 Die öffentlichen Interessen werden nicht durch demagogische Zugeständnisse an Presure-groups, welche die faktischen Lebensgemeinschaften zu fördern versuchen, am wirksamsten gewahrt, sondern durch die energische und systematische Förderung einer globalen Familienpolitik, welche die in der Ehe begründete Familie zum Mittelpunkt und Motor der Sozialpolitik macht und die breite Palette der Familienrechte abdeckt. 26 Der Heilige Stuhl hat sich dieser Frage in seiner Charta der Familienrechte27 gewidmet. Er wandte sich darin gegen ein Verständnis, wonach sich das Eingreifen des Staates auf die öffentliche Fürsorge beschränkt.
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24 Johannes Paul II., Enzyklika Centesimus annus, Nr. 46. 25 Schlußerklärung des 2. Kongresses der europäischen Politiker und Gesetzgeber über die Menschenrechte und die Familie, in L’Osservatore Romano, 26.2.1999: „Als Politiker und Gesetzgeber, die der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 treu verbunden bleiben wollen, verpflichten wir uns, die Rechte der in der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau begründeten Familie zu verteidigen und zu fördern. Und zwar auf allen Ebenen: auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. Nur so können wir uns sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene wirklich in den Dienst des am Gemeinwohls stellen“. 26 Erklärung des 3. Kongresses der Politiker und Gesetzgeber von Amerika, Buenos Aires, 3.-5. August 1999: „Die Familie ist der zentrale Kern der Gesellschaft. Sie spielt offenkundig eine wichtige Rolle in der Wirtschaft, die nicht zu vernachlässigen ist, ist die Familie doch das größte Humankapital. Sie erfüllt aber auch andere Aufgaben. Sie ist vor allem eine natürliche Lebensgemeinschaft, eine Gemeinschaft, die in der Ehe begründet ist und deshalb einen viel größeren Zusammenhalt bietet als jede andere soziale Gemeinschaft“. 27 Vgl. Charta der Familienrechte, Präambel. |
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