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Päpstlicher Rat für die Familie
Vademekum für Beichtvater in Ehemoral

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EINLEITUNG

1. Ziel des Dokuments

Der Familie, die das II. Vatikanische Konzil als das häusliche Heiligtum der Kirche sowie als die »Grund- und Lebenszelle der Gesellschaft«1 definiert hat, schenkt die Kirche in ihrer pastoralen Tätigkeit besondere Beachtung. »In einem geschichtlichen Augenblick, in dem die Familie Ziel von zahlreichen Kräften ist, die sie zu zerstören oder jedenfalls zu entstellen trachten, ist sich die Kirche bewubt, dab das Wohl der Gesellschaft und ihr eigenes mit dem der Familie eng verbunden ist, und fühlt umso stärker und drängender ihre Sendung, allen den Plan Gottes für Ehe und Familie zu verkünden«.2

In den letzten Jahren hat die Kirche — sowohl in der Verkündigung des Heiligen Vaters als auch durch eine umfangreiche seelsorgerische Initiative von Priestern und Laien — ihre Bemühungen verstärkt, alle Gläubigen zur dankbaren und glaubenserfüllten Betrachtung all jener Gaben anzuleiten, die Gott den Gatten im Sakrament der Ehe zuteil werden läbt. Es ist ihr ein Anliegen, dab die Eheleute in der Lage sind, auf dem Weg wahrer Heiligkeit voranzuschreiten und so in den konkreten Situationen ihres Lebens das Evangelium in authentischer Weise zu bezeugen.

Auf dem Weg zur Heiligkeit in Ehe und Familie sind die Sakramente der Eucharistie und der Versöhnung von grundlegender Bedeutung. Das erste festigt die Verbindung mit Christus, dem Ursprung aller Gnaden und des Lebens, das zweite richtet die eheliche und familiäre Gemeinschaft wieder auf, wenn diese zerstört war, bzw. fördert und vervollkommnet sie, 3 allen Bedrohungen und Verletzungen durch die Sünde zum Trotz.

Ein eingehendes Verständnis ihres Weges zur Heiligkeit und die Erfüllung ihrer Sendung seitens der Eheleute baut auf der Bildung ihres Gewissens sowie der tätigen Annahme des Willens Gottes im spezifischen Umfeld ihres Ehelebens auf, d.h. in ihrer ehelichen Gemeinschaft und in ihrem Dienst am Leben. Das Licht des Evangeliums und die sakramentale Gnade bilden die beiden unverzichtbaren Grundlagen für die erhabene Vollkommenheit ehelicher Liebe, welche ihren Ursprung in Gott dem Schöpfer hat: »Diese Liebe hat der Herr durch eine besondere Gabe seiner Gnade und Liebe geheilt, vollendet und erhöht«.4

Für das Annehmen sowohl der Forderungen authentischer Liebe als auch des Planes Gottes im täglichen Leben der Eheleute stellt der Moment, in dem diese das Sakrament der Versöhnung erbitten und empfangen, ein heilbringendes Ereignis von gröbter Bedeutung dar; es bietet Gelegenheit zur erhellenden Vertiefung des Glaubens und hilft in konkreter Weise, Gottes Plan im eigenen Leben zu verwirklichen.

»Das Sakrament der Bube oder Versöhnung ebnet den Weg zu jedem Menschen selbst dann, wenn er mit schwerer Schuld beladen ist. In diesem Sakrament kann jeder Mensch auf einzigartige Weise das Erbarmen erfahren, das heibt die Liebe, die mächtiger ist als die Sünde«.5

Da das Sakrament der Versöhnung den Priestern zur Spendung anvertraut ist, richtet sich dieses Dokument in besonderer Weise an alle Beichtväter. Es will einige praktische Anweisungen geben, welche die Beichte und Absolution der Gläubigen hinsichtlich der ehelichen Keuschheit zum Gegenstand haben. Zugleich soll dieses vademecum ad praxim confessariorum als konkreter Anhaltspunkt in der Beichtpraxis der Eheleute dienen, damit diese immer gröberen Nutzen aus dem Sakrament der Versöhnung ziehen und so ihre Berufung zu einer verantwortlichen Vater- bzw. Mutterschaft in Einklang mit den göttlichen Gesetzen leben können, wie sie die Kirche kraft ihrer Autorität lehrt. Nicht zuletzt soll es all jenen förderlich sein, die sich auf den Empfang des Ehesakraments vorbereiten.

Die Problematik der verantwortlichen Zeugung von Nachkommenschaft stellt innerhalb der katholischen Morallehre über das Eheleben einen Themenbereich dar, dessen Behandlung einer besonderen Feinfühligkeit bedarf; dies umso mehr im Zusammenhang mit der Spendung des Sakraments der Versöhnung, in dem die kirchliche Lehre den konkreten Umständen und dem geistlichen Wachstum der einzelnen Gläubigen gegenübergestellt wird. Es ergibt sich folglich die Notwendigkeit, einige unverzichtbare Lehraussagen in Erinnerung zu rufen, die es ermöglichen, sich auf eine den pastoralen Anforderungen entsprechende Weise mit den neuen Arten der Empfängnisverhütung und der zunehmenden Bedrohung durch dieses Phänomen auseinanderzusetzen. 6 Das vorliegende Dokument will nicht die vollständige Lehre der Enzyklika Humanae vitae, des Apostolischen Schreibens Familiaris consortio und der anderen Aussagen des päpstlichen Lehramtes wiedergeben, sondern lediglich einige Anregungen und Orientierungshilfen bieten; diese sollen einerseits dem geistlichen Wohl der Beichtenden dienen, andererseits sollen sie dazu beitragen, mögliche Unstimmigkeiten und Unsicherheiten in der Praxis der Beichtväter zu überwinden.




1) 3 II. Vat. Konzil, Dekret über das Apostolat der Laien Apostolicam actuositatem, 18. November 1965, Nr. 11.



2) Johannes Paul II., Ap. Schreiben Familiaris consortio, 22. November 1981, Nr. 3.



3) Vgl. Johannes Paul II., Ap. Schreiben Familiaris consortio, 22. November 1981, Nr. 58.



4) II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, 7. Dezember 1965, Nr. 49.



5) Johannes Paul II., Enz. Dives in misericordia, 30. November 1980, Nr. 13.



6) Man bedenke die abtreibende Wirkung einiger neuer pharmakologischer Präparate. Vgl. Johannes Paul II., Enz. Evangelium vitae, 25. März 1995, Nr. 13.






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