2. Die eheliche Keuschheit in der
Lehre der Kirche
Die christliche Tradition hat stets entgegen
zahlreichen Häresien, die bereits in der Frühzeit der Kirche
auftraten, den Wert der ehelichen Vereinigung und der Familie verteidigt. Von
Gott in der Schöpfung selbst gewollt, von Christus zu ihrem eigentlichen
Ursprung zurückgeführt und zur Würde eines Sakraments
erhoben, ist die Ehe eine innige Gemeinschaft der Liebe und des Lebens zwischen
den Eheleuten, welche von Natur aus auf das Ehegut der Kinder ausgerichtet ist,
die Gott ihnen anvertrauen will. Ihrer Natur entsprechend, ist die einmal
eingegangene Bindung, sowohl wegen des Wohls der Gatten und Kinder als auch
wegen des Wohls der Gesellschaft, nicht mehr von menschlichem Gutdünken
abhängig. 7
Die Tugend der ehelichen Keuschheit »wahrt
zugleich die Unversehrtheit der Person und die Ganzheit der Hingabe«,8
und in ihr wird die Geschlechtlichkeit »persönlich und wahrhaft
menschlich, wenn sie in die Beziehung von Person zu Person, in die
vollständige und zeitlich unbegrenzte wechselseitige Hingabe von Mann und
Frau eingegliedert ist«.9 Insofern diese Tugend die intimen Beziehungen
der Ehegatten betrifft, verlangt sie, dab diese »sowohl den vollen Sinn
gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher
Liebe wahren«.10 Es ist daher angezeigt, in Erinnerung zu rufen, dab
eines der sittlichen Grundprinzipien des Ehelebens »in der von Gott bestimmten
unlösbaren Verknüpfung der beiden Sinngehalte — liebende Vereinigung
und Fortpflanzung —, die beide dem ehelichen Akt innewohnen und welche der
Mensch nicht eigenmächtig auflösen darf«,11 besteht.
Die Päpste dieses Jahrhunderts haben
zahlreiche Dokumente veröffentlicht, in denen sie die Grundwahrheiten der
Morallehre über die eheliche Keuschheit in Erinnerung rufen. Unter diesen verdienen
die Enzyklika Casti connubii (1930) von Pius XI. 12, zahlreiche Ansprachen von Pius XII. 13, die
Enzyklika Humanae vitae (1968) von Paul VI. 14 sowie das
Apostolische Schreiben Familiaris consortio15 (1981), der Brief
an die Familien Gratissimam sane16 (1994) und die Enzyklika Evangelium
vitae (1995) von Johannes Paul II. besondere Erwähnung. Weiterhin sind die Pastoralkonstitution Gaudium et
spes17 (1965) und der Katechismus der Katholischen Kirche18
(1992) anzuführen. Hinzu kommen die in Einklang mit den genannten
Lehraussagen stehenden Schreiben der Bischofskonferenzen sowie jene von Hirten
und Theologen, welche zu einem eingehenderen Verständnis der Thematik
beitragen. Nicht zuletzt sei auch das Beispiel zahlreicher Ehepaare genannt,
deren Bestreben, in christlicher Weise ihre menschliche Liebe zu leben, einen
Beitrag von höchster Wirksamkeit zur Neuevangelisierung der Familien
darstellt.
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