38.
Nach
den gesunden pädagogischen Prinzipien der stufenweisen und ganzheitlichen
Entwicklung der Person darf die nähere Vorbereitung die Erziehung zu den
gesellschaftlichen und kirchlichen Aufgaben nicht ignorieren. Diese sind
denjenigen eigen, die durch ihre Eheschliebung eine neue Familie gründen
werden. Die Intimität der Familie ist nicht als in sich verschlossener
Intimismus zu verstehen, sondern vielmehr als Fähigkeit, den menschlichen und
christlichen Reichtum zu verinnerlichen, der dem Eheleben im Hinblick auf eine
immer gröbere Hingabe an die anderen innewohnt. In einem offenen Verständnis
von Familie verlangt das Ehe- und Familienleben deshalb von den Eheleuten, dab
sie sich als Subjekte verstehen, die gegenüber der Gesellschaft und der Kirche
zwar Rechte, aber auch Pflichten besitzen. In dieser Hinsicht wird es sehr
nützlich sein, wenn man zum Lesen und zum Nachdenken über folgende
Verlautbarungen der Kirche einlädt, insofern sie eine reichhaltige und
ermutigende Quelle menschlicher und christlicher Weisheit sind: das
Apostolische Schreiben Familiaris consortio, der Brief an die Familien Gratissimam
sane, die Charta der Familienrechte, die Enzyklika Evangelium
vitae und andere.
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