63.
Daher
wird sich, wer der Feier vorsteht, bemühen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen,
die das Rituale insbesondere in seiner zweiten offiziellen von der Kongregation
für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung im Jahr 1991 promulgierten
Ausgabe anbietet, um die Rolle der Spender des Ehesakraments, die im
lateinischen Ritus den Brautleuten zukommt, und um den sakramentalen Charakter
der gemeinsamen Feier hervorzuheben. Die Brautleute werden sich immer an die
Konsensformel und an den personalen, kirchlichen und gesellschaftlichen Aspekt
erinnern, der daraus folgt für ihr ganzes Leben als gegenseitige Hingabe bis
zum Tode.4
Der
orientalische Ritus behält das Amt des Spenders des Ehesakraments dem
assistierenden Priester vor. Die Anwesenheit Priesters oder eines eigens dafür
Beauftragten ist jedenfalls nach dem Gesetz der Kirche für die Gültigkeit der
ehelichen Verbindung notwendig und zeigt deutlich den sowohl für die Kirche als
auch für die Gesellschaft öffentlichen und gesellschaftlichen Charakter des
Ehebundes.
|