66.
Der
Zelebrant, der der Feier vorsteht und der Gemeinde den kirchlichen Sinn jener
ehelichen Verbindung offenbar macht, wird versuchen, den Brautleuten zusammen
mit den Eltern und Trauzeugen den Aufbau des Ritus zu erklären und sie aktiv
daran zu beteiligen. Dies gilt insbesondere für die charakteristischen Teile:
das Wort Gottes, der ausgetauschte und bestätigte Konsens, der Segen über die
Zeichen, die an die Trauung erinnern (Ringe, usw.), der feierliche Segen über
die Brautleute, das Gedächtnis der Brautleute im eucharistischen Hochgebet.
»Die verschiedenen Liturgien sind reich an Segens- und Epiklesegebeten, die von
Gott Gnade und Segen für das neue Ehepaar, insbesondere für die Braut erbitten«
(Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1624). Darüber hinaus wird man
den Ritus der Handauflegung auf die »Subjekt-Spender« des Sakraments erklären
müssen. Die Aufmerksamkeit aller Anwesenden soll ausdrücklich auf das Stehen,
den Austausch des Friedengrubes oder andere von der zuständigen Autorität
festgelegte Riten gelenkt werden.
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