3.
Die Lehraussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils (GS 52), die
Weisungen des Päpstlichen Lehramts (FC 66) und die kirchliche
Gesetzgebung (Codex Iuris Canonici = CIC, can. 1063; Codex Canonum
Ecclesiarum Orientalium = CCEO, can. 783), der Katechismus der
Katholischen Kirche (Nr. 1632) und andere Verlautbarungen des päpstlichen
Lehramts wie zum Beispiel die Charta der Familienrechte bringen die
obengenannte Sorge deutlich zum Ausdruck. Die beiden jüngsten Verlautbarungen
des päpstlichen Lehramts (der Brief an die Familien Gratissimam sane und
die Enzyklika Evangelium vitae = EV) stellen eine beträchtliche Hilfe
für unsere Aufgabe dar.
Der Päpstliche
Rat für die Familie hat, wie gesagt, unter Berücksichtigung der wiederholt
vorgetragenen Sorgen die Überlegungen zu diesem Thema eingeleitet und
sich hauptsächlich »auf die Vorbereitungsseminare« im Sinne des Apostolischen
Schreibens Familiaris consortio konzentriert. Bei der Abfassung des
vorliegenden Dokuments ist er wie folgt vorgegangen.
Im Jahr
1991 befabte sich der Rat auf seiner Vollversammlung (30. September - 5.
Oktober) mit dem Thema der Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe. Das
Präsidium des Päpstlichen Rates für die Familie und die zu ihm gehörenden
Ehepaare hatten zahlreiches Material vorgelegt, so dab ein erster Entwurf
ausgearbeitet werden konnte. Daraufhin wurde für den Zeitraum vom 8.-13. Juli
1992 eine Arbeitsgruppe aus Bischöfen, Beratern und Fachleuten einberufen, die
den zweiten Entwurf erstellten. Dieser Entwurf wurde dann den
Bischofskonferenzen zugeschickt mit der Bitte um ergänzende Anregungen und
Beiträge. Eine Arbeitsgruppe prüfte 1995 die in grober Zahl eingegangenen
Antworten und angemessenen Vorschläge und verwertete sie für den folgenden
Entwurf. Nun stellt der Päpstliche Rat für die Familie Richtlinien vor, die als
Grundlage für die pastorale Tätigkeit im Hinblick auf die Vorbereitung auf das
Sakrament der Ehe dienen sollen. Sie sollen den Bischofskonferenzen bei der
Abfassung ihres Direktoriums eine Hilfe sein und zu einem gröberen pastoralen
Einsatz in den Diözesen, Pfarreien und apostolischen Bewegungen ermutigen (vgl.
FC 66).
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