4.
Die »Magna Charta« für die Familien, die das erwähnte Apostolische Schreiben Familiaris
consortio darstellt, hat eines bereits deutlich aufgezeigt: »Die inzwischen
eingetretenen Veränderungen im sozialen Gefüge fast aller modernen Staaten
erfordern jedoch, dab nicht nur die Familie, sondern auch die Gesellschaft und
die Kirche daran mitwirken, die jungen Menschen auf die Verantwortung für ihre
Zukunft richtig vorzubereiten. (...) Darum mub die Kirche bessere und
intensivere Programme zur Ehevorbereitung entwickeln und fördern, um die
Schwiegerigkeiten möglichst zu beseitigen, mit denen so viele Ehen zu ringen
haben, vor allem aber auch, um die Bildung und das Heranreifen von geglückten
Ehen positiv zu unterstützen« (FC 66).
Der Codex des
kanonischen Rechtes verpflichtet zu einer »persönlichen Vorbereitung auf die
Eheschliebung, durch welche die Brautleute in die Heiligkeit und in die
Pflichten ihres neuen Standes eingeführt werden« (CIC can. 1063, 2; CCEO
can. 783 § 1). Diese Verordnung ist auch im Ordo celebrandi matrimonium (= OCM
12) zu finden.
In seiner
Ansprache vor der Vollversammlung des Päpstlichen Rates für die Familie (4.
Oktober 1991) fügte der Papst hinzu: »Je mehr es durch die Umwelt erschwert
wird, die Wahrheit über das christliche Sakrament, ja über die Ehe selbst zu
erfassen, desto gröbere Bemühungen sind notwendig, um die Brautleute auf ihre
Verantwortung angemessen vorzubereiten«. Und der Papst sprach weiterhin ganz
konkret von den Ehevorbereitungsseminaren: »Ihr konntet feststellen, dab
es angesichts der Notwendigkeit, solche Seminare in den Pfarreien anzubieten,
und angesichts der positiven Ergebnisse der verschiedenen angewandten Methoden
angebracht scheint, die anzuwendenden Kriterien in Form von Richtlinien oder
eines Direktoriums zu verdeutlichen, um den Teilkirchen eine gute Hilfe zur
Verfügung zu stellen«. Dies gilt um so mehr, da es innerhalb der Teilkirchen
für einige Teile »"des Volkes des Lebens und für das Leben" entscheidend
auf die Verantwortlichkeit der Familie ankommt: eine Verantwortlichkeit,
die dem der Familie eigenen Wesen — nämlich auf die Ehe gegründete Lebens- und
Liebesgemeinschaft zu sein — und ihrer Sendung, "die Liebe zu hüten, zu
offenbaren und mitzuteilen" (FC 17)« (EV 92).
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