35.
Die
Verlobten müssen unterrichtet werden über die natürlichen Anforderungen, die
mit der interpersonalen Beziehung zwischen Mann und Frau im Plan Gottes über
die Ehe und die Familie verbunden sind: das Wissen um die freie Zustimmung als
Grundlage ihrer Verbindung, die Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe, das
rechte Verständnis von verantwortungsvoller Vater- und Mutterschaft, die
menschlichen Gesichtspunkte der ehelichen Geschlechtlichkeit, den ehelichen
Vollzug mit seinen Forderungen und Zielen, die richtige Kindererziehung. All
dies ist auf die Erkenntnis der sittlichen Wahrheit und die persönliche
Gewissensbildung hingeordnet.
In der
näheren Vorbereitung ist sicherlich dafür zu sorgen, dab die Verlobten die
wesentlichen psychologischen, pädagogischen, rechtlichen und medizinischen
Voraussetzungen für Ehe und Familie besitzen. Trotzdem mub die theologische und
moralische Ausbildung eine besondere Vertiefung erfahren, insbesondere was die
Ganzhingabe und die verantwortungsvolle Zeugung angeht. Denn die Liebe der
Eheleute ist ganzheitliche, ausschliebliche, treue und fruchtbare Liebe (vgl. Humanae
vitae, 9). Die wissenschaftliche Grundlage2 der natürlichen Methoden der
Fruchtbarkeitsregelung ist heute weithin anerkannt. Ihre Kenntnis ist daher
äuberst nützlich; wenn gerechte Gründe vorliegen, darf ihre Anwendung nicht
blobe Verfahrenstechnik sein, sondern mub in die Pädagogik und den
Reifungsprozeb der Liebe eingebettet werden (vgl. EV 97).
Die
Tugend der ehelichen Keuschheit der Gatten führt sie zur vorübergehenden
Enthaltsamkeit (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr.
2366-2371).
Die
Vorbereitung wird ebenfalls gewährleisten müssen, dab die christlichen
Verlobten genaue Vorstellungen und ein aufrichtiges »sentire cum ecclesia« über
die Ehe, die jeweiligen Rollen von Mann und Frau in Ehe, Familie und
Gesellschaft und die Geschlechtlichkeit haben und gegenüber anderen
aufgeschlossen sind.
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