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Päpstlicher Rat für die Familie
Vorbereitung auf Sakrament der Ehe

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3. Die Lehraussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils (GS 52), die Weisungen des Päpstlichen Lehramts (FC 66) und die kirchliche Gesetzgebung (Codex Iuris Canonici = CIC, can. 1063; Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium = CCEO, can. 783), der Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1632) und andere Verlautbarungen des päpstlichen Lehramts wie zum Beispiel die Charta der Familienrechte bringen die obengenannte Sorge deutlich zum Ausdruck. Die beiden jüngsten Verlautbarungen des päpstlichen Lehramts (der Brief an die Familien Gratissimam sane und die Enzyklika Evangelium vitae = EV) stellen eine beträchtliche Hilfe für unsere Aufgabe dar.

Der Päpstliche Rat für die Familie hat, wie gesagt, unter Berücksichtigung der wiederholt vorgetragenen Sorgen die Überlegungen zu diesem Thema eingeleitet und sich hauptsächlich »auf die Vorbereitungsseminare« im Sinne des Apostolischen Schreibens Familiaris consortio konzentriert. Bei der Abfassung des vorliegenden Dokuments ist er wie folgt vorgegangen.

Im Jahr 1991 befabte sich der Rat auf seiner Vollversammlung (30. September - 5. Oktober) mit dem Thema der Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe. Das Präsidium des Päpstlichen Rates für die Familie und die zu ihm gehörenden Ehepaare hatten zahlreiches Material vorgelegt, so dab ein erster Entwurf ausgearbeitet werden konnte. Daraufhin wurde für den Zeitraum vom 8.-13. Juli 1992 eine Arbeitsgruppe aus Bischöfen, Beratern und Fachleuten einberufen, die den zweiten Entwurf erstellten. Dieser Entwurf wurde dann den Bischofskonferenzen zugeschickt mit der Bitte um ergänzende Anregungen und Beiträge. Eine Arbeitsgruppe prüfte 1995 die in grober Zahl eingegangenen Antworten und angemessenen Vorschläge und verwertete sie für den folgenden Entwurf. Nun stellt der Päpstliche Rat für die Familie Richtlinien vor, die als Grundlage für die pastorale Tätigkeit im Hinblick auf die Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe dienen sollen. Sie sollen den Bischofskonferenzen bei der Abfassung ihres Direktoriums eine Hilfe sein und zu einem gröberen pastoralen Einsatz in den Diözesen, Pfarreien und apostolischen Bewegungen ermutigen (vgl. FC 66).




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