36. Die sonntägliche Versammlung ist ein
vorzüglicher Ort der Einheit: Denn hier wird das sacramentum unitatis
gefeiert, das zutiefst das Wesen der Kirche als »von der« und »in der« Einheit
des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes versammeltes Volk
kennzeichnet.(49) Dabei erleben die christlichen Familien eine der
gelungensten Äuberungen ihrer Identität und ihres »Auftrags« als
»Hauskirchen«, wenn die Eltern zusammen mit ihren Kindern an dem einen Mahl des
Wortes und des Brotes des Lebens teilnehmen.(50) In diesem Zusammenhang
muß daran erinnert werden, daß es vor allem Aufgabe der Eltern ist,
ihre Kinder zur Teilnahme an der Sonntagsmesse zu erziehen, wobei sie von den
Religionslehrern unterstützt werden, die die Einführung in die Messe
in das Unterrichtsprogramm der ihnen anvertrauten Kinder einbauen und diesen
den wahren Grund der Pflicht des Sonntagsgebotes erläutern müssen.
Dazu wird auch, wenn die Umstände es angeraten sein lassen, die Feier von
Kindermessen nach den verschiedenen, von den liturgischen Normen vorgesehenen
Bestimmungen beitragen.(51)
Es ist
normal, daß sich zu den Sonntagsmessen der Pfarrgemeinde als
»eucharistischer Gemeinschaft« (52) die in ihr vorhandenen Gruppen,
Bewegungen, Vereinigungen und auch kleine Ordensgemeinschaften einfinden. Das
läßt sie das erfahren, was ihnen, jenseits der spezifischen
geistlichen Wege, die sie gemäß der Unterscheidung der kirchlichen
Autorität legitimerweise kennzeichnen, zutiefst gemeinsam ist.(53)
Deswegen soll man am Sonntag, dem Tag der Versammlung des Gottesvolkes, die
Messen der kleinen Gruppen nicht fördern: Dabei geht es nicht nur darum zu
vermeiden, daß es den Versammlungen der Pfarrgemeinden am notwendigen
Dienst der Priester fehlt, sondern auch darum, es so einzurichten, daß
das Leben und die Einheit der kirchlichen Gemeinschaft voll bewahrt und
gefördert werden.(54) Etwaige, klar umgrenzte Ausnahmen von diesem
Grundsatz zu genehmigen angesichts besonderer Anforderungen erzieherischer oder
pastoraler Natur, obliegt der besonnenen Unterscheidung der Bischöfe der
Teilkirchen; sie müssen dabei nicht nur das Wohl einzelner oder von
Gruppen, sondern insbesondere die Früchte im Auge haben, die der ganzen
Kirchengemeinschaft daraus erwachsen können.
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