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Ioannes Paulus PP. II
Dies Domini

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  • DRITTES KAPITEL DIES ECCLESIAE Die eucharistische Versammlung ist das Herz des Sonntags
    • 39
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Der Tisch des Gotteswortes

39. Bei der Sonntagsmesse wie übrigens bei jeder Eucharistiefeier kommt es durch die Teilnahme an den beiden Tischen des Wortes Gottes und des Brotes des Lebens zur Begegnung mit dem Auferstandenen. Der erste Tisch gibt jenes Verständnis der Heilsgeschichte und besonders des Paschamysteriums weiter, das der auferstandene Jesus den Jüngern vermittelt hat: Es ist er, der spricht, der in seinem Wort gegenwärtig ist, »wenn die heiligen Schriften in der Kirche gelesen werden«.(60) Beim zweiten Tisch verwirklicht sich die reale, substantielle und dauernde Gegenwart des auferstandenen Herrn durch das Gedächtnis seines Leidens und seiner Auferstehung mit der Darbringung jenes Brotes des Lebens, das Unterpfand der zukünftigen Herrlichkeit ist. Das II. Vatikanische Konzil hat daran erinnert, daß »Wortgottesdienst und Eucharistiefeier so eng miteinander verbunden [sind], daß sie einen einzigen Kultakt ausmachen«.(61) Desgleichen hat das Konzil festgelegt, daß »den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet werde, [indem] die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan werde«.(62) Sodann hat es angeordnet, daß in den Messen an Sonntagen und an gebotenen Feiertagen die Homilie nicht ausfallen dürfe, es sei denn, es liege ein schwerwiegender Grund vor.(63) Glaubhaften Ausdruck haben diese guten Verfügungen in der Liturgiereform gefunden; unter Bezugnahme auf sie schrieb Paul VI. zur Erläuterung des reicheren Angebotes an Bibellesungen an Sonntagen und Feiertagen: »Das alles ist angeordnet worden, um bei den Gläubigen immer stärker "jenen Hunger nach einem Wort des Herrn" (Am 8,11) zu steigern, der unter der Führung des Heiligen Geistes das Volk des neuen Bundes zur vollkommenen Einheit der Kirche anspornen soll«.(64)




60) II. Vat. Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, 7; vgl. 33.



61) Ebd., 56; vgl. Ordo Lectionum Missae, Praenotanda, Nr. 10.



62) Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, 51.



63) Vgl. ebd.. 52; Codex des kanonischen Rechtes, can. 767 § 2; Codex des kanonischen Rechtes der orientalischen Kirchen, can. 614.



64) Apostol. Konstitution Missale Romanum (3. April 1969): AAS 61 (1969), 220.






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