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Ioannes Paulus PP. II
Dies Domini

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  • VIERTES KAPITEL DIES HOMINIS Der Sonntag – Tag der Freude, der Ruhe und der Solidarität
    • 55
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VIERTES KAPITEL

DIES HOMINIS

Der SonntagTag der Freude,
der Ruhe und der Solidarität

 

Die »Fülle der Freude« Christi

55. »Gelobt sei der, der den großen Tag des Sonntags über alle Tage erhoben hat. Himmel und Erde, Engel und Menschen geben sich der Freude hin«.(99) Diese Akzente der maronitischen Liturgie stellen treffend die Freudenakklamationen dar, die seit jeher sowohl in der abendländischen wie in der östlichen Liturgie für den Sonntag kennzeichnend waren. Im übrigen haben, geschichtlich betrachtet, die Christen den Wochentag des auferstandenen Herrn, noch ehe sie ihn als Ruhetag — der zudem damals im staatlichen Kalender gar nicht vorgesehen war — begingen, vor allem als Tag der Freude erlebt. »Am ersten Tag der Woche seid alle fröhlich«, steht in der Didascalia Apostolorum zu lesen. (100) Die Bekundung der Freude trat auch in der liturgischen Praxis durch die Wahl geeigneter Gesten klar zutage. (101) Der hl. Augustinus, der uns das verbreitete Kirchenbewußtsein vermittelt, hebt den Freudencharakter des wöchentlich wiederkehrenden Pascha so hervor: »Man lasse das Fasten und bete, als Zeichen der Auferstehung, stehend; außerdem soll an allen Sonntagen das Halleluja gesungen werden«. (102)




99) Proklamation durch den Diakon zu Ehren des Tages des Herrn: vgl. den syrischen Text im Meßbuch nach dem Ritus der Kirche von Antiochien der Maroniten (syrische und arabische Ausgabe), Jounieh (Libanon) 1959, 38.



100) V, 20, 11: ed. F.X. Funk, 1905, 298; vgl. Didaché 14, 1: ed. F.X. Funk, 1901, 32; Tertullian, Apologeticum 16, 11: CCL 1, 116. Siehe insbesondere Barnabasbrief, 15,9: SC 172, 188-189. »Darum feiern wir den achten Tag, an dem Jesus von den Toten auferstanden und, nachdem er sich gezeigt hatte, zum Himmel aufgefahren ist, als ein Freudenfest«.



101) Tertullian unterrichtet uns zum Beispiel darüber, daß es an den Sonntagen das Niederknien untersagt war, weil diese Stellung, die damals vor allem als Bußhaltung galt, am Tag der Freude unangebracht erschien: vgl.De corona 3,4: CCL 2, 1043.



102) Vgl. Ep. 55, 28: CSEL 342, 202.






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